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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Fachdienst 51.10 berichtet über die zusätzliche finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen eines Sofortprogrammes zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen in den Jahren 2022,2023 und 2024

 

Sachverhalt:

Die Folgen der Corona-Pandemie sowie die zusätzliche Beschulung von Flüchtlingskindern stellen die Schulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages vor große Herausforderungen.

Mit Zuweisungsbescheid vom 19.07.2022 wurden für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.12.2024 weitere Haushaltsmittel für das Sofortprogramm zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen zur Verfügung gestellt.

1. Schulamtsmittel: 

117.192,00 Euro, davon 20.206,00 Euro für die Zeit von August bis Dezember 2022, für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 jeweils 48.493,00 Euro.

2. FAG-Mittel:  

291.317,00 Euro, davon für die Zeit von August bis Dezember 2022 50.277,00 Euro, für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 jeweils 120.545,00 Euro.

Die Mittel dürfen ausschließlich für zusätzliche Personalkosten verwendet werden und dienen nicht der Refinanzierung vorhandener Personalkosten.

Die Mittel sollen dazu genutzt werden, Neueinstellungen zu ermöglichen, unter anderem von entsprechend qualifizierten Fachkräften aus der Ukraine und/oder mit ukrainischen Sprachkenntnissen. Es können aber auch bei Bedarf bestehende Verträge (weiter) aufgestockt werden. Grundsätzlich sind Angebote von Schulsozialarbeit bei der gesamten Bandbreite schulischer Veranstaltungen berücksichtigungsfähig.

Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel kann nicht nach den üblichen Verteilungsmodalitäten erfolgen, da im Haushaltsjahr 2021 keine zusätzlichen Personalkosten angefallen sind. Daher wird die Verteilung nach Schülerzahlen erfolgen.

Die zu erwartenden zusätzlichen Haushaltsmittel sind gerade für die kleinen Schulen sehr gering. Aus zeitlichen und aus personalwirtschaftlichen Gründen sowie aufgrund des derzeit noch laufenden Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird es voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2022 nicht an allen Schulen gelingen, die Schulsozialarbeit auszuweiten.

Der Fachdienst 51.10 wird im Jahr 2023 wieder darüber berichten.

 

 

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Anlagen

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