Drucksache - DrS/2022/232
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesmittel Strukturvertrag II für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Suchtkrankenhilfe und zur Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Frau Rohwer
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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10.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, unter der Maßgabe, dass der Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig-Holstein (Strukturvertrag soziale Hilfen) mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ab 01.01.2023 erneut geschlossen wird, den Einsatz der Fördermittel für die bestehenden Maßnahmen mit Ausnahme der psychosozialen Begleitung Substituierter für die neue Förderperiode ab 01.01.2023 für voraussichtlich 5 Jahre weiterzuführen. Zusätzlich werden die in der letzten Förderperiode entstandenen tariflichen Lohnsteigerungen und allgemeinen Preissteigerungen unter Berücksichtigung der Energieausgleichsmaßnahmen des Landes und Bundes angemessen eingepreist werden.
Die dann voraussichtlich verbleibenden Mittel sollten nach Empfehlung der Verwaltung für ein niedrigschwelliges Nahprojekt eingesetzt werden.
Die Verwaltung wird berichten, sobald die verbindliche Zusage des Landes vorliegt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Durch den Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig-Holstein (Strukturvertrag soziale Hilfen) zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg, wurden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2022 wurden unten angeführte Hilfen gewährt. Für die neue Förderperiode sind die Mittel avisiert worden. Dazu bedarf es einer Beschlussfassung.
Sachverhalt:
Durch den Zuwendungsvertrag über die Strukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Schleswig-Holstein (Strukturvertrag soziale Hilfen) zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und dem Kreis Segeberg, der für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2022 geschlossen wurde, wurden unten angeführte Hilfen gewährt.
Dieser Strukturvertrag soziale Hilfen umfasste eine jährliche Zuwendung des Landes von 239.200,27 EUR für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Suchtkrankenhilfe und zur Förderung von Projekten der offenen Hilfen im sozialpsychiatrischen Bereich, die in dieser Höhe an die Leistungsanbieter weiter gegeben werden.
Bis auf jährlich 22.000,- EUR für die Glücksspielfachstelle ist der Kreis Segeberg relativ frei in der Entscheidung, welche förderungsfähige Maßnahmen aus den Mitteln des Strukturvertrages soziale Hilfen umgesetzt werden.
Im Jahr 2021wurden folgende Maßnahmen aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen gefördert:
| Mittel-empfänger | Maßnahme | Fördersumme in EUR/p. a. |
1) | Landesverein für Innere Mission | Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB) | 107.685,- |
2) | Landesverein für Innere Mission | Fachberatung Glücksspielsucht | 22.000,- |
3) | Landesverein für Innere Mission | Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen (Standort Kaltenkirchen) | 30.000,00 |
4) | HMW – Gesundheit und Pflege | Niedrigschwellige aufsuchende sozialpsychiatrische Betreuung und Hilfe (NAH-Projekt) | 12.000,- |
5) | Das Rauhe Haus | Niedrigschwellige aufsuchende sozialpsychiatrische Betreuung und Hilfe (NAH-Projekt) | 22.515,27 |
6) | Landesverein für Innere Mission | Peer-Spezialist*innen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit | 45.000,00 |
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Die aktuell geförderten Maßnahmen, wichtige sinnvolle und wirksame Prozesse, wurden auch während Corona evaluiert (s. Vorlage : DrS/2021/205).
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat avisiert, dass die Mittel weiter- laufen, jedoch erst im November 2022 eine verbindliche Aussage dazu erfolgen wird. Das Land Schleswig-Holstein wird dann die zu verteilenden Mittel nach dem Indikatoren-Modell, so die jetzige Aussage, neu berechnen.
Zu der Evaluation:
- Die Psychosoziale Begleitung Substituierter hat bisher Substituierte beraten. Die psychosoziale Begleitung ist nicht mehr verpflichtend, so dass die Inanspruchnahme deutlich abgenommen hat. Die Substitution an sich wird aus dem SGB V gezahlt. Nach Rücksprache mit dem Leistungserbringer soll diese Maßnahme beendet werden.
- Die Begegnungsstätte Kaltenkirchen bietet psychisch kranken Menschen eine Tagesstruktur damit deren Lebensqualität und Integrationsmöglichkeiten erhöht werden und somit weitergehende und kostenintensivere Maßnahmen verhindern können.
- Die aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Begleitung hat Personengruppen im Blick, bei denen Notlagen wie Verwahrlosung, soziale Isolation, Obdachlosigkeit oder Sucht bestehen bzw. eigen- oder fremdgefährdendes Verhalten drohen. Die Hilfen können dem schnell und intensiv begegnen, die beschriebene Personengruppe in Krisensituationen erreichen und durch präventive und nachsorgende Interventionen ihre Situation verbessern. Zum Einsatz kommen sozialpädagogische Kräfte, fachpsychiatrische Pflegekräfte sowie Genesungsbegleiter*innen, die in der Klient*innen-Arbeit unabhängig von einer Behörde sind und gute Akzeptanz und Vertrauen generieren können.
- Der bewilligte Aufbau von Peer-Spezialist*innen im (sozial-) psychiatrischen Bereich für die Anti-Stigma-Arbeit psychisch kranker Menschen sowie deren Einsatz als Multiplikatoren unter anderem in den Bereichen Beratung, Genesungsbegleitung und Gremienarbeit ist unter Coronabedingungen 2020 gestartet. Der erste Durchlauf ist positiv zu bewerten und sollte für die neue Förderperiode weitergeführt werden.
Verwaltungsseitig wird zum jetzigen Zeitpunkt unter der Maßgabe, dass die Landesmittel weiter fließen, empfohlen, die bestehenden und wirkungsvollen Maßnahmen mit Ausnahme der psychosozialen Begleitung Substituierter fortzuführen.
Zusätzlich sollten die in der letzten Förderperiode entstandenen tariflichen Lohnsteigerungen und allgemeinen Preissteigerungen unter Berücksichtigung der Energieausgleichsmaßnahmen des Landes und Bundes angemessen eingepreist werden.
Die dann voraussichtlich verbleibenden Mittel sollten nach Empfehlung der Verwaltung für ein Nahprojekt eingesetzt werden. Unterjährige mögliche Veränderungen werden berichtet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
da reine Landesmittel
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 3670 – reine Landesmittel | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5317181000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
