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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/174-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH ist aufgrund von Beratungsbedarf in den Fraktionen und dem Informationsbedarf über Umfang, Standorte und Finanzierung von Migrationsberatung im Kreis Segeberg in der Sitzung des Sozialausschusses am 08.09.22 zurück gestellt worden.

Die Verwaltung ergänzt entsprechende Informationen zur Migrationsberatung im Kreis Segeberg.

 

Sachverhalt:

a)    Darstellung der Beratungsformate für zugewanderte Menschen im Kreis Segeberg

MBE: Migrationserstberatung für erwachsene Zuwanderer
Mit der MBE stellt der Bund ein den Integrationskurs ergänzendes migrationsspezifisches Beratungsangebot für erwachsene Zugewanderte zur Verfügung. Es handelt sich um ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes, individuelles Grundberatungsangebot. Der Zeitraum für die Inanspruchnahme der MBE ist grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt. Das Angebot soll flankierend zu den Integrationskursen wirken. Die Zielgruppe sind anerkannte Asylsuchende.
Die Förderung erfolgt im Zentralstellenverfahren auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE). Die Förderung erfolgt derzeit durch den Bund und die Träger.

MBSH: Migrationsberatung Schleswig-Holstein
Die Migrationsberatung (MBSH) ist Ansprechpartner in Fragen sowohl zum Aufenthaltsrecht als auch zu allgemeinen Fragen der Integration und steht allen Personengruppen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, zur Verfügung.
Inhalte der Migrationsberatung Schleswig-Holstein sind:
1. eine Erstberatung nach dem Ankommen in Deutschland
2. Individuelle Integrationsplanung und Unterstützung bei Familienzusammenführung, Sprachkursen, Ausbildung und Arbeit
3. Beratung bei migrationsspezifischen Fragestellungen

Die Finanzierung wird über eine Landesförderung sichergestellt. Zuwendungen für die MBSH werden als Projektförderung gewährt. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Festbetragsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung gewährt. Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger soll eigene Mittel oder Mittel Dritter in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen einbringen.

JMD: Jugendmigrationsdienst
Der Jugendmigrationsdienst richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung in Deutschland aufhalten. Zudem unterstützt er Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere in Fragen der Bildung/Ausbildung ihrer Kinder. Ziele sind die Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, soziale, schulische und berufliche Integration), die Förderung von Chancengerechtigkeit sowie die Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens. Auch hier handelt es sich um eine Finanzierung über Bundesmittel. Die Förderung erfolgt im Zentralstellenverfahren auf der Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Zentralstellen leiten die Mittel bedarfsgerecht an die Durchführungsträger weiter.  Es ist keine kommunale Förderung vorgesehen.

 

Migrationsberatung im Kreis Segeberg wird von folgenden Trägern angeboten:

Träger

Beratungsformat und Stellenanteil

Standort/e

Kommunale Förderung

Aktuelle  Anträge für 2023

Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg gGmbH in Bad Segeberg

MBSH 1,5 Stellen gefördert vom Land

 

MBE 1,0 Stelle gefördert vom Bund

 

0,5 JMD gefördert vom Bund

Bad Segeberg,

Außenstelle in Wahlstedt,

Außenstelle Trappenkamp ist in Planung

Nein

1.Förderung MBSH Stellen bis zu 10% der förderfähigen Kosten, max. 9.108 €

2. Förderung MBE Stelle mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten, sobald es eine Änderung der Förderbedingungen durch den Bund gibt

Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. in Norderstedt

MBE 0,5 Stelle gefördert vom Bund

Norderstedt

Nein

Keine

Diakonische Werk HH-West/Südholstein in Norderstedt

MBSH 2,0 Stellen gefördert vom Land und der Kommune

Norderstedt

10%Förderung durch die Stadt Norderstedt

Keine

Internationaler Bund Nord

JMD 1,0 Stelle gefördert vom Bund

Norderstedt und Kaltenkirchen

Nein

Keine

Diakonisches Werk Altholstein in Kaltenkirchen und Bad Bramstedt

MBSH 1,5 Stellen gefördert vom Land

Kaltenkirchen und Bad Bramstedt

Nein

Förderung der MBSH-Stellen bis zu 10% der förderfähigen Kosten, max.16.000 €

 

b)    Geleistete Förderung des Kreises für 2015 und 2016

Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH hat 2015 eine Stelle für Migrationserstberatung in Bad Segeberg eingerichtet. Zielgruppe waren anerkannte Asylsuchende, die größtenteils aus Syrien stammten. Das Diakonische Werk hat für das Jahr 2015 eine Kostenbeteiligung durch den Kreis Segeberg in Höhe von 3.746,62 € erhalten und für das Jahr 2016 4.776,86 €. Die Zuwendungen wurden durch den Fachdienst 50.60 -Grundsatzkonto für Asylbewerberleistungen- bereitgestellt.

 

 

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Anlagen

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