Drucksache - DrS/2022/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH für die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg für 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Lisa Marie Heilmann
- Beteiligt:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Verfasser 1:
- Wiebke Wilken
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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08.09.2022
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10.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, dass
- Der Kreis Segeberg fördert die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) des Kirchenkreises Plön-Segeberg in Bad Segeberg mit im Jahr 2023 mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten, maximal mit bis zu 9.108,00 €.
- Der Kreis Segeberg ist bereit auch die Ausschreiben MBE mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten zu unterstützen, sobald es eine Änderung der Förderbedingungen durch den Bund gibt.
Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
- Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH stellt einen Zuschussantrag für die Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) in Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 9.108,00 €.
- Zusätzlich bittet das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH um Prüfung, ob auch eine Förderung für die MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) durch den Kreis Segeberg möglich wäre.
Sachverhalt:
Seit Anfang 2019 hat sich die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (MBSH) geändert. „Zweck der Zuwendung ist die Förderung eines migrationsspezifischen Beratungsangebots für Menschen mit Migrationshintergrund als Teil der Integrations- und Teilhabestruktur vor Ort.“
Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen als freiwillige Leistung zur Förderung einer Migrationsberatung in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Im Rahmen dieser Richtlinie werden Personal- und Sachkosten und (neu) Kosten für den Einsatz von Sprach- und Kultur Mittler*innen/Dolmetscher*innen zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an migrationsspezifischer Beratung für den Zeitraum der Geltungsdauer der Richtlinie gefördert. Die Zuwendungsempfänger sollen eigene Mittel oder Mittel Dritter in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen einbringen.
Das Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH hat in Bad Segeberg seit vielen Jahren die Beratungsstellen für Migranten*innen inne.
Die MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) läuft über eine Bundes-Finanzierung, die MBSH (Migrationsberatung Schleswig-Holstein) über eine Landesfinanzierung, beide haben unterschiedliche Zielgruppen (MBE für anerkannte Geflüchtete, MBSH für Geflüchtete mit Duldung oder unklarem Status). In beiden Fällen ist ein Eigenanteil (von 15 - 25%) aufzubringen.
Der Kreis Stormarn erteilt seit vielen Jahren einen Zuschuss von Kreisseite für die MBSH, um die Beratung aufrecht zu erhalten. Der Bund bezuschusst das Bundesprogramm „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) als Teil seines Integrationsangebotes in allen Bundesländern.
Die MBE-Stellen begleiten in Deutschland ankommende Zugewanderte mit einer Bleibeperspektive sozialpädagogisch vor, während und nach dem Integrationskurs, unterstützen sie im Integrationsprozess und ermöglichen ihnen gesellschaftliche Teilhabe. Vor Ort arbeiten sie eng verzahnt mit den Regeldiensten zusammen.
Die Bezuschussung durch den Bund ist für die Träger jedoch nicht auskömmlich und durch Tarifsteigerungen, die Inflation und steigende laufende Kosten kommen die Träger immer mehr an ihre Grenzen, die Stellen aufrecht zu erhalten. Aktuell geben die Träger der MBE-Stellen in Schleswig-Holstein eigene Mittel in die Höhe von bis zu 25 % jährlich dazu, um die Stellen zu erhalten. Dies ist für die Träger nicht mehr durchzuhalten und so haben erste Träger in Schleswig-Holstein ihre MBE-Beratungsangebote bereits aufgegeben.
Das Thema Eigenmittel wird auf Landesebene von der Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein, schon länger besprochen. Bei sinkenden Kirchensteuermitteln und steigenden Kosten ist es dem Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH nur schwer möglich, die Beratungsstellen aufrecht zu erhalten. Zurzeit wird auf Landes- und Bundesebene weiterverhandelt, damit Zuschüsse von Kreisen nicht in Abzug gebracht werden, sondern als Beitrag zu den Eigenmitteln gezählt werden, was bei MBSH (Migrationsberatung Schleswig-Holstein) schon der Fall ist, bei MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) bisher nicht. Die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein e. V. könnte dann auf Landes- und Bundesebene mit der Bereitschaft der Kommunen, hier zu fördern, eine Änderung der Förderbedingungen beantragen.
Hinweis bitte aufnehmen:
Im Kreis Segeberg gibt es weitere Träger der Migrationsberatung. Diese sind: Diakonisches Werk Altholstein, Caritas, Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein. Auch diese Träger können einen Antrag auf Bezuschussung der MBSH stellen, soweit sie diese Stellen vorhalten.
Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2023, 9.108,00 € |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3119 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3119400, 5271240000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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297,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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396,5 kB
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