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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.12210.0061 bis 0.12210.0066 in den Stellenplan 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der FD 33.00 meldet einen Stellenmehrbedarf von 5,00 Vollzeitstellen an.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB II/FD 33.00

Anzahl:

(5,0)

Bezeichnung

Diverse

Bes.-Gr./E-Gr.

1x A11, (2,5)x E5, 1x E9b, 0,5x E8

Refinanzierung:

-

Teilplan:

1221

Produkt:

12212

Kosten p.a.:

315.500 €

Stellenplan-Nr.:

0.12210.0061-0.12210.0066

 

Erläuterungen:

Im Fachdienst 33.00 sind durch die Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016, durch die aktuelle Ukraine-Situation sowie gesetzlich zusätzlich übertragenen Aufgaben verschiedene Stellenbedarfe entstanden.

 

Im Bereich der Einbürgerungen ist im Jahr 2022 eine erhebliche Fallzahlensteigerung zu verzeichnen. Die Fallzahlensteigerung ergibt sich aus der Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016 und den daraus resultierenden hohen Zugangszahlen. Eine Einbürgerung ist in der Regel nach 8 Jahren möglich, so dass die vorgenannten Personen nun zeitlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Diese Entwicklung wird sich prognostiziert in den kommenden Jahren entsprechend fortsetzen.

 

Durch die anhaltende Ukraine- Situation hat die Gesamtzahl ausländischer Staatsangehöriger im Kreis Segeberg seit dem Vorjahr stark zugenommen. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen bei der Fallbearbeitung durch gesetzliche Änderungen erheblich gesteigert und sind damit wesentlich zeitträchtiger geworden. Dieser Zuwachs macht sich sowohl im allgemeinen Bereich, im Bereich des Rückkehrmanagement, als auch im Bereich Informations-/Telefontresen und Registratur bemerkbar. In diesem Zusammenhang, ist angedacht, durch eine Trennung der sachlichen Bearbeitung im allgemeinen Bereich von der Aushändigung für Dokumente, hier mehr Arbeitszeit für die benötigte, qualifizierte Prüfung zu schaffen. Zudem kann so eine schnellere Aushändigung erfolgen. Dies hat eine positive Synergie auf alle Bereiche im Fachdienst 33.00.

 

Durch neue Regelungen des Bundesgesetzgebers sind alle Personen, die sich als asylsuchend in Deutschland melden, zukünftig zu registrieren bzw. erkennungs-dienstlich zu behandeln. Dies muss vor einer Bearbeitung durch die Ausländerbehörden an sogenannten PIK-Stationen (Personalisierungsin-frastrukturkomponente) erfolgen. Auch der Kreis Segeberg hat eine derartige PIK-Station. Durch die anhaltende Ukraine-Krise besteht derzeit ein hoher Bedarf an dem dauerhaften Betrieb der PIK Station im Fachdienst 33.00. Auch über die Ukraine-Krise hinaus wird der Bedarf steigen, da zukünftige europäische Einreise- und Sicherheitssysteme digital mit der PIK vernetzt werden sollen. Ein PIK-Verfahren beinhaltet dabei die Erfassung der persönlichen Daten, das Erstellen eines Fotos der jeweiligen Person sowie die Aufnahme der Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr). Die aufgenommenen Daten werden zentral im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen.

 

Gesamtbetrachtet ergeben sich daraus im Fachdienst 33.00 Stellenmehrbedarfe im Bereich der Einbürgerung in Höhe von 1,0 VZS, im Bereich Allg. Ausländerangelegenheiten in Höhe von 1,0 VZS, im Bereich Rückkehr-management in Höhe von 0,50 VZS, im Bereich Informations-/Telefontresen und Registratur in Höhe von 0,50 VZS sowie im Bereich Aushändigung und PIK-Registrierung in Höhe von 2,0 VZS; insgesamt 5,0 VZS.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

315.500 € p.a.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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