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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/237

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Stadt Norderstedt hat die Einrichtung einer neuen Buslinie im Glashütter Damm beantragt (Anlage), um die dortige ÖPNV-Versorgungslücke zu schließen.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Norderstedt hat die Einrichtung einer neuen Buslinie im Glashütter Damm beantragt (Anlage), um die dortige ÖPNV-Versorgungslücke zu schließen.

 

Der Antrag entspricht dem im 5. RNVP verankerten neuen Procedere zur Finanzierung und Aufgabenträgerschaft:

 

So hat der Kreis Segeberg ab dem Jahr 2019 sämtliche bisherigen ÖPNV-(Mit)Finanzierungen kreisangehörender Kommunen sowie die bisherigen örtlichen Aufgabenträgerschaften der Städte Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt übernommen. Im Ergebnis steht eine Struktur, die alle finanziellen und rechtlichen ÖPNV-Zuständigkeiten in transparenter, synergetisch-effizienter und damit bürokratiearmer Weise beim Kreis bündelt und so ein kreisweit-zentrales ÖPNV-Management aus einer Hand ermöglicht.

Obwohl es aus Sicht eines möglichst effizienten, bürokratiearmen ÖPNV-Managements und im Einklang mit der rechtlichen ÖPNV-Zuständigkeit sinnvoll und erstrebenswert ist, dass der Kreis Segeberg die ÖPNV-Finanzierung vollständig selbst trägt, soll kommunales Engagement weiterhin möglich sein. Kommunen haben insofern grundsätzlich die Möglichkeit, über das vom Kreis bereitgestellte Grundangebot hinausgehende ÖPNV-Angebotswünsche beim Kreis zu beantragen. Entscheidet sich der Kreis dagegen, können die Kommunen die Finanzierung selbst übernehmen und zunächst eine 2-jährige Anschubfinanzierung leisten. Zum Ende der 2-jährigen Phase wird auf Basis von Nachfrageanalysen vom Kreis entschieden, ob die Leistung in das Grundangebot aufgenommen wird. Dabei wird ein Nachfragewert von durchschnittlich 5 Fahrgästen pro Fahrt als Voraussetzung zur Übernahme in das Grundangebot angesetzt. Bei Nichterfüllung kann die Leistung beibehalten werden, sofern die jeweiligen Kommunen diese weiterhin finanziert. (vgl. Kap. 4.4.2).

 

Die Maßnahme selbst steht im Einklang mit dem Entwicklungskonzept des 5. RNVP (Verbesserte Flächenerschließung im Stadtverkehr Norderstedt; vgl. Kapitel 8.3.2.1, Nr. 8) und ist insofern auch fachlich plausibel. Gleichwohl ist eine Entscheidung erst auf der Basis eines konkreten Linienkonzeptes mit Prognose des Finanzierungsbedarfs möglich, das zunächst von der SVG zu entwickeln ist. Sobald Konzept und Finanzierung stehen, wird der Sachverhalt dem UNK zur Entscheidung vorgelegt, dies wird vsl. im ersten Halbjahr 2023 der Fall sein. Dieser Bericht ist als Vorbereitung darauf zu verstehen.

 

 

 

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Anlagen

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