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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.12210.0060 in den Stellenplan 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der FD 32.00 meldet für die IT-Fachkoordination einen Stellenmehrbedarf von 0,50 Vollzeitstellen an.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB II/FD 32.00

Anzahl:

0,5

Bezeichnung

IT-Fachkoordination

Bes.-Gr./E-Gr.

E10

Refinanzierung:

-

Teilplan:

1221

Produkt:

12211

Kosten p.a.:

37.600 €

Stellenplan-Nr.:

0.12210.0060

 

Im Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten werden derzeit zwei unterschiedliche EDV-Verfahren genutzt, zum einen für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren, zum anderen für die Bearbeitung waffen- und jagdrechtlicher Vorgänge inkl. der Verbindung zum Nationalen Waffenregister. Die Nutzung des waffen- und jagdrechtlichen Fachverfahrens ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und aufgrund der sicherheitsrelevanten Aufgaben und Tätigkeiten im Waffen- und Jagdrecht unabdingbar.

Die Nutzung von Fachverfahren erfordert eine kontinuierliche Wartung und das Einspielen von Updates, um mit dem jeweiligen Verfahren immer auf dem neuesten Stand zu sein. Dafür ist es erforderlich, dass die Verfahren im Rahmen der fachlichen Anwendung entsprechend betreut werden. Dies erfolgt regelmäßig in den Fachdiensten durch eine IT-Fachkoordination. Bislang wurden diese Tätigkeiten von zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben wahrgenommen. Die Aufgabe kann aber aufgrund mangelnder Zeitkapazitäten nur unzureichend ausgeführt werden.

Die Ausweitung der EDV-Nutzung, u.a. auch hinsichtlich der Weiterentwicklung und umfangreicheren Nutzung der vorhandenen Fachverfahren als auch der vorgesehenen zunehmenden Nutzung der E-Akte, den Anforderungen durch das Onlinezugangsgesetz und die Pläne zur Nutzung eines zusätzlichen Fachverfahrens für die Wohnpflegeaufsicht erfordert das Vorhalten einer deutlich umfangreicheren IT-Fachkoordination, um den damit einhergehenden deutlich höheren zeitlichen Aufwand abdecken zu können, ohne dass es zu Einschränkungen in der eigentlichen Sachbearbeitung führt.

Bisher sind im Fachdienst 32.00 keine Stellenanteile für diese Tätigkeiten ausgewiesen worden. Daher ist es zwingend erforderlich, dass ein Stellenanteil im Umfang von 0,5 VZS zusätzlich aufgenommen wird, um den erhöhten Anforderungen nachkommen zu können. Da bisher keine Stellenanteile im Fachdienst ausgewiesen waren ist es schwer, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Mögliche Potentiale der vorhandenen Fachanwendungen hinsichtlich der Automatisierung von einzelnen Prozessschritten oder der Prozessvereinfachungen sind gegenwärtig nicht bekannt. Folglich kann bei der Anmeldung dieser 0,5 VZS lediglich von einem groben Schätzwert ausgegangen werden, der sich im laufenden Betrieb sicherlich genauer verifizieren lässt, sodass eine weitere Aufstockung der Anteile nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

37.600,-- € p. a.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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