Drucksache - DrS/2022/236
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 ff.; hier: Stellenmehrbedarf FD 32.00
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Gleichstellungsbeauftragte; Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Verfasser 1:
- Frau Schröder
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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07.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der FD 32.00 meldet für die IT-Fachkoordination einen Stellenmehrbedarf von 0,50 Vollzeitstellen an.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB II/FD 32.00 |
Anzahl: | 0,5 |
Bezeichnung | IT-Fachkoordination |
Bes.-Gr./E-Gr. | E10 |
Refinanzierung: | - |
Teilplan: | 1221 |
Produkt: | 12211 |
Kosten p.a.: | 37.600 € |
Stellenplan-Nr.: | 0.12210.0060 |
Im Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten werden derzeit zwei unterschiedliche EDV-Verfahren genutzt, zum einen für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren, zum anderen für die Bearbeitung waffen- und jagdrechtlicher Vorgänge inkl. der Verbindung zum Nationalen Waffenregister. Die Nutzung des waffen- und jagdrechtlichen Fachverfahrens ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben und aufgrund der sicherheitsrelevanten Aufgaben und Tätigkeiten im Waffen- und Jagdrecht unabdingbar.
Die Nutzung von Fachverfahren erfordert eine kontinuierliche Wartung und das Einspielen von Updates, um mit dem jeweiligen Verfahren immer auf dem neuesten Stand zu sein. Dafür ist es erforderlich, dass die Verfahren im Rahmen der fachlichen Anwendung entsprechend betreut werden. Dies erfolgt regelmäßig in den Fachdiensten durch eine IT-Fachkoordination. Bislang wurden diese Tätigkeiten von zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben wahrgenommen. Die Aufgabe kann aber aufgrund mangelnder Zeitkapazitäten nur unzureichend ausgeführt werden.
Die Ausweitung der EDV-Nutzung, u.a. auch hinsichtlich der Weiterentwicklung und umfangreicheren Nutzung der vorhandenen Fachverfahren als auch der vorgesehenen zunehmenden Nutzung der E-Akte, den Anforderungen durch das Onlinezugangsgesetz und die Pläne zur Nutzung eines zusätzlichen Fachverfahrens für die Wohnpflegeaufsicht erfordert das Vorhalten einer deutlich umfangreicheren IT-Fachkoordination, um den damit einhergehenden deutlich höheren zeitlichen Aufwand abdecken zu können, ohne dass es zu Einschränkungen in der eigentlichen Sachbearbeitung führt.
Bisher sind im Fachdienst 32.00 keine Stellenanteile für diese Tätigkeiten ausgewiesen worden. Daher ist es zwingend erforderlich, dass ein Stellenanteil im Umfang von 0,5 VZS zusätzlich aufgenommen wird, um den erhöhten Anforderungen nachkommen zu können. Da bisher keine Stellenanteile im Fachdienst ausgewiesen waren ist es schwer, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Mögliche Potentiale der vorhandenen Fachanwendungen hinsichtlich der Automatisierung von einzelnen Prozessschritten oder der Prozessvereinfachungen sind gegenwärtig nicht bekannt. Folglich kann bei der Anmeldung dieser 0,5 VZS lediglich von einem groben Schätzwert ausgegangen werden, der sich im laufenden Betrieb sicherlich genauer verifizieren lässt, sodass eine weitere Aufstockung der Anteile nicht ausgeschlossen werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 37.600,-- € p. a. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 1221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
