Drucksache - DrS/2022/203-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Beteiligt:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst; FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt den Bedarf für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) auf Basis der Planungsstudie. Ein vorläufiger und noch nicht vollständiger Kostenrahmen weist Gesamtkosten von 72 Mio. EUR aus. Eine Fertigstellung ist nicht vor Mitte 2029 zu erwarten.
Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln erfolgt erst nach Vorlage der gem. § 12 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik erforderlichen Unterlagen. Um diese vollständig erstellen zu können, wird der FD 11.60 beauftragt, die Abstimmung des Übungskonzeptes im Außenbereich herbeizuführen und nach Bemessung der konkret erforderlichen Grundstücksgröße die Grundstückssuche durchzuführen. Der Grundstückskauf und die kompletten Planungsunterlagen im Sinne der GemHVO Doppik werden im nächsten Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Planungsleistungen im FD 11.60 werden über die Änderungsliste 50.000 EUR im Haushalt 2023 bereitgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Darstellung der Rahmenplanung für einen Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale, auf Grundlage der Planungsstudie aus der DrS/2022/203.
Sachverhalt:
Mit der Berichtsvorlage DrS/2022/203 wurde dem Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit die Planungsstudie zur Feuerwehrtechnischen Zentrale vorgelegt. Im Ergebnis wird ein FTZ-Neubau auf einem neuen geeigneten und zentral im Landkreis befindliches Grundstück empfohlen.
In Abstimmung mit dem Fachdienst Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst hat das Technische Gebäudemanagement die weitere Projektbearbeitung übernommen.
Termine:
Der Empfehlung der Planungsstudie folgend, sind zunächst noch die Flächenangaben für Schulung und Ausbildung auf dem Außengelände durch ein vom KFV zu erstellendes detailliertes Übungskonzept zu validieren, um den tatsächlichen Grundstücksbedarf ermitteln zu können. Erst mit dem dann konkret vorliegenden Flächenbedarf kann ein passendes Grundstück gesucht werden.
Der in der Anlage beigefügte Rahmenterminplan gibt einen groben Überblick und zeigt eine Projektlaufzeit bis etwa Mitte 2029.
Die zeitliche Umsetzung ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im Fachdienst 11.60 zu sehen.
Kosten:
Basierend auf den Raum- und Flächenbedarfen der Planungsstudie ergibt sich der ebenfalls in der Anlage beigefügte vorläufige Kostenrahmen von 72 Mio. EUR.
In diesem vorläufigen Kostenrahmen ist eine mittlere Grundstücksgröße von 44.000 qm mit 175 EUR/qm zum Ansatz gebracht. Der Grundstückspreis variiert sehr stark je nach Standort im Kreis.
Die Kosten der KG 200 -Herrichten und Erschließen- sind nicht enthalten, da die Grundstückseigenschaften nicht bekannt sind, ggf. ist ein Abbruch von Bestandsanlagen oder auch eine aufwändige Erschließung durchzuführen.
Die Kostenanteile der KG 500 für technische Einbauten in Außenanlagen sind ebenfalls nicht bekannt, diese sind abhängig von den noch festzustellenden Anforderungen aus der Übungsfläche.
Die KG 600 -Ausstattung- enthält keinen Anteil für Kunst am Bau.
Hinweis:
Der vorläufige Kostenrahmen zeigt lediglich eine Kostentendenz auf und ist nicht vollständig! Auch eine vorweggenommene Berücksichtigung einer prognostizierten Kostenentwicklung, als Hochrechnung auf einen Vergabezeitpunkt in 2026 bis 2027, ist nicht erfolgt.
Umsetzung:
Für die weitere Durchführung des Projekts sind folgende Beschlussfassungen stufenweise erforderlich:
- Bedarfsbestätigung für den Neubau der FTZ an einem Standort, Auftrag zur Abstimmung des Übungskonzeptes im Außengelände mit anschließender Grundstücksuche
- Freigabe des Grundstückskaufs und Beauftragung der Planungsleistungen LP 1-3
- Freigabe der HU-Bau und Beauftragung der Planungsleistungen LP 4-7
- Freigabe zur Bauleistungsausführung mit Planungsleistungen LP 8-9
Finanzierung
Zunächst müssen 50.000 EUR für Planungskosten im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Veranschlagung von weiteren Haushaltsmitteln erfolgt erst nach Vorlage der, gem. § 12 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik, erforderlichen Unterlagen.
Die Verteilung der Mittel würde sich auf Grundlage des vorläufigen Kostenrahmens wie folgt darstellen:
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Zunächst müssen 50.000 EUR für Planungskosten im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto:1116512.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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