Drucksache - DrS/2022/228
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben der Jugendhilfe des Kreises Segeberg auf die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt; hier: Teilbereich Kindertagesbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
- Verfasser 1:
- Krützfeldt, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, den 3. Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Segeberg an die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt vom 26.11.2013/05.12.2013 in der Fassung der Anlage zu DrS/2022/228 abzuschließen.
Die erforderlichen Mittel im Umfang von 3.298.600 € werden im Nachtragshaushalt veranschlagt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für den Ausgleich der Aufwendungen der Stadt als örtlicher Jugendhilfeträger für die Kindertagesbetreuung bestanden unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Kreis und Stadt, die einer weiteren juristischen Klärung bedurften. Insofern konnten für die Kindertagesbetreuung in den Vorverhandlungen nur Teilergebnisse in den Verhandlungen erzielt werden, was im 2. Änderungsvertrag vom 15.12.2021 mündete. In Abhängigkeit der juristischen Prüfung zum Finanzierungsdefizit sollte ein darüber hinaus gehender neuer Ausgleichsbetrag für die Jahr 2022 ff festgelegt werden.
Die rechtliche Überprüfung hat nunmehr ergeben, dass der Kreis für das Defizit der Stadt Norderstedt bei der Finanzierung von Kindertagesbetreuung (Kita und Kindertagespflege) einzustehen hat. Die Verhandlungen wurden fortgeführt und eine Einigung erzielt, die im Entwurf des vorgelegten 3. Änderungsvertrages Berücksichtigung findet.
Der vorgelegte Entwurf berücksichtigt die Forderung des Kreises Segeberg, durch eine stufenweise Reduktion der Abschlagszahlungen für ein mögliches Defizit der Stadt Norderstedt bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung den Optimierungsprozess bei der Bedarfsplanung und der Finanzaufsicht (SQKM-Aufsicht) fortzusetzen.
Mitte 2023 werden für die Gesamtvereinbarung die Revisionsverhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel, diese mit Wirkung 1.1.2024 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Mit der Vorlage 318/2021 wurde die zum 1.1. 2021 notwendige Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erläutert und nach erfolgter Beschlussfassung der Vertrag geschlossen. Dieser klammerte weitgehend den Bereich Kindertagesbetreuung aus, um rechtliche Fragen klären zu können und auch die umfänglichen Berechnungen des Defizits für 2021 -wie vereinbart bis zum 30.9.2022 - abzuschließen.
Unter Berücksichtigung einer Überzahlung der Abschläge aus 2021 sind 2.098.600 € an die Stadt Norderstedt zu zahlen. Die Bilanz der Kita-Finanzierung lässt für 2022 ein Defizit von ca. 1,4 Mio € erwarten, die an die Stadt Norderstedt in Form einer Abschlagszahlung zu gewähren ist.
Die positive Entwicklung bei den Kosten für die soziale Ermäßigung/ Geschwisterermäßigung führt dazu, dass abweichend vom 2. Änderungsvertag der Abschlagsbetrag von 1, 6 Mio € um 200.000 € auf 1,4 € reduziert wird.
Der Mehrbelastung im Teilplan 365 mit 3.498.600 € steht eine Minderbelastung im Teilplan 361 von 200.000 € gegenüber, so dass in der Verrechnung 3.298.600 € in 2022 fällig werden. Für den Nachtragshaushalt wurde die Einstellung der Mittel angemeldet.
Die Optimierung bei den Planungen im Kita-Bereich wurde beim Kreis Segeberg durch intensive Bedarfsplanung und aufwändige Prüfungen der SQKM-Aufsicht mit sehr hoher Priorität betrieben. Diese Notwendigkeit sieht die Stadt Norderstedt zunehmend und will durch die Installation einer SQKM-Aufsicht ihre Prozesse noch mehr auf den Prüfstand bringen. Dies lässt weitere Optimierungen und in der Folge eine weitere Reduzierung des Defizits erwarten. Rechnung getragen wird dem dadurch, dass vertraglich die Abschlagszahlungen des Norderstedt-Defizits für 2023 auf 1,0 Mio € und für 2024 auf 0,7 Mio € „abgeschmolzen“ werden.
Zum 1.1.2024 werden neue Revisionsverhandlungen vertragsgemäß (2. Änderungsvertrag) in der 2. Jahreshälfte 2023 beginnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
Mehrbelastung iHv 3.498.600 € im TP 365, Minderausgaben iHv 200.000 € im TP 361
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 365 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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126 kB
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