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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.36330.0566 in den Stellenplan 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Fachdienst 51.30 meldet für das Sachgebiet der Verhandlungen in der WJH einen Mehrbedarf von 1,0 VZÄ an.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB V/FD 51.30

Anzahl:

1,0

Bezeichnung

Verhandlung

Bes.-Gr./E-Gr.

A11

Refinanzierung:

-

Teilplan:

3633

Produkt:

36338 (75%), 36341 (25%)

Kosten p.a.:

88.000€

Stellenplan-Nr.:

0.36330.0566

 

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden in großen Teilen durch freie Träger wahrgenommen, die die vom Sozialen Dienst des Jugendamtes als notwendig und zielführend identifizierten und definierten Hilfeleistungen am Kind und in der Familie umsetzen. Basis der Zusammenarbeit mit den freien Trägern sind Verträge, die zuvor inhaltlich auszudefinieren und wirtschaftlich zu kalkulieren sind. Regelmäßige Nachverhandlungen und jährliche Überprüfungen sind durchzuführen.

 

Die Verhandlung der Leistungs- und Entgeltvereinbarung ist seit einigen Jahren in der WJH mit 0,3 VZÄ angesetzt. Tatsächlich ist dieser Stellenanteil schon lange nicht auskömmlich. Nur mit erheblichen Mehrarbeitszeiten und Mehrarbeitszeiten eines Kollegen, der aus vorangegangenen Tätigkeiten erfahren in diesem Bereich war, konnte die zuletzt als Verhandlerin eingesetzte Mitarbeiterin die Verhandlungsbedarfe abdecken, wobei nicht prioritär scheinende Aufgaben der Verhandlung insb. der Qualitätsprüfungen nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden konnten.

 

In den letzten Jahren ist die Trägerlandschaft allein im Kreisgebiet auf mittlerweile ca.  50 Dienstleister angewachsen, die jeweils mehrere Hilfearten anbieten und verhandeln müssen. Hinzu kommen zahlreiche freie Träger aus anderen Kreisen, die für das Jugendamt Segeberg tätig sind oder werden wollen. Hier sind die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit anderen Jugendämtern auf Übernahmefähigkeit zu prüfen und abzustimmen oder eigene Verhandlungen für Einzelfälle durchzuführen.

Neben den für mehrere Kinder- und Familien nutzbaren Leistungs- und Entgeltvereinbarungen besteht die Notwendigkeit, auch Leistungen und Entgelte für Einzelfälle zu verhandeln. Dies ist bisher nicht in gebotener Form und Umfang erfolgt. Vor einigen Jahren wurde die Aufgabe, Honorarverträge und Einzelvereinbarungen zu schließen, in den Sozialen Dienst verlegt. Dies hat sich in der Praxis als unzureichend erwiesen. Um künftig auch in diesem Segment rechtssichere und wirtschaftliche Verhandlungsergebnisse zu generieren, muß die Aufgabe zwingend in die WJH zurückgenommen werden. Hier ist dann eine komplette Überarbeitung der Prozesse erforderlich, um rechtskonforme Ergebnisse zu erzielen.

 

Stellenanteile, sind damals für diese Verhandlungen nicht in den Sozialen Dienst eingespeist worden, da sich die Aufgabe auf alle Sozialpädagogischen Fachkräfte verteilte und der Zeitumfang auf den einzelnen Stellen damit als marginal angenommen wurde. So dass hier auch jetzt keine Verschiebung von Anteilen aus dem Sozialen Dienst erfolgen kann.

 

Aus Sicht der Führungskräfte des Jugendamtes ist untrennbar mit den Verhandlungstätigkeiten eine hinreichende Qualitätsprüfung und –nachhaltung verbunden. Es muss für den Vertragsabschluss nachgewiesen sein, dass die erforderlichen Qualifikationen, Genehmigungen und Erlaubnisse aus anderen Rechtsbereichen vorliegen, z.B. Fachqualifikation der tätigen Personen, heimaufsichtsrechtliche Betriebserlaubnis, Gewerbeerlaubnis, veterinärrechtliche Prüfungen, bau- und brandschutzrechtliche Prüfungen genutzter Räumlichkeiten. Die Einhaltung von Qualitätsstandards muß zwingend Teil der Verhandlung sein bzw. werden und in der Folge auch regelmäßig vor Ort überprüft werden. Da das Gesetz an dieser Stelle bisher in vielen Bereichen eher vage blieb und in Ermangelung notwendiger Personalkapazitäten, sind solche Aspekte bisher nur in Teilen umgesetzt worden. Mit der SGB VIII-Reform ist nun ein Fokus auf Qualität zu setzen. Um diesem nun auch gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, ist eine entsprechende Personalausstattung erforderlich.

 

Die Personen, die die Verhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe durchführen, sollen Qualitätskonzepte und Prozesse zu deren Umsetzung und Nachhaltung entwickeln. Hierfür ist auch der Aufbau eines Netzwerkes mit Fachleuten anderer Bereiche erforderlich wie Veterinäramt, Brandschutz, Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt etc. und eine enge Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Sozialen Dienstes und dem Landesjugendamt.

 

Eine dritte Aufgabe auf den Stellen für Verhandlung & Qualität soll ein Beratungsangebot für den Sozialen Dienst in Einzelmaßnahmen sein. Durch die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben entsteht ein umfangreiches Bild der dem Kreis Segeberg zur Verfügung stehenden Jugendhilfeangebote. Diese hier gebündelten Kenntnisse sollen den Fachkräften des Sozialen Dienstes nutzbar gemacht werden, indem Beratung zu einzelnen, individuellen Hilfebedarfen und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Angeboten erfolgt.

 

Zur Ausschöpfung des vollen Potentials einer solchen Beratung ist das Knüpfen eines Netzwerkes mit anderen Jugendämtern kreis- und landesübergreifend erforderlich, um dortige freie Träger kennenzulernen und auch deren Angebote den hiesigen Fachkräften in der Beratung vorstellen zu können.

 

Nach eingehender Prüfung gemeinsam mit dem Fachdienst 11.00 wurde festgestellt, dass ein freier Stellenanteil im Fachbereich V in Höhe von 0,2 VZS dauerhaft zur internen Kompensation zur Verfügung steht.

 

Zusammen mit den bereits vorhandenen Verhandlungsanteilen von 0,3 VZÄ ergibt sich nach Definition und Abwägung aller genannten Aufgaben unter den Erfahrungswerten ein Bedarf von insgesamt 1,0 Stellen für die hier genannten Aufgaben.

 

Diese Neuausrichtung der Verhandlung & Qualität ist Teil der Umsetzung der SGB VIII-Reform. Zusammen mit weitere Maßnahmen der Struktur- und Prozessoptimierungen im Jugendamt wird diese Neuaufstellung dazu führen, dass die Arbeit des Jugendamtes effektiver und effizienter und damit auch wirtschaftlicher wird, was zu einer indirekten Refinanzierung dieser Stellen führt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

88.000,00 € p.a.

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:3633

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 36338 (75%), 36341 (25%)

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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