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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.36350.0077 in den Stellenplan 2023.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Fachdienst 51.30 meldet für das Sachgebiet der Beistandschaften einen Mehrbedarf von 0,65 VZÄ an.

 

Sachverhalt:

 

FB/FD:

FB V/FD 51.30

Anzahl:

0,65

Bezeichnung

Beistand

Bes.-Gr./E-Gr.

E5

Refinanzierung:

-

Teilplan:

3635

Produkt:

36352 (50%), 36395 (50%)

Kosten p.a.:

33.800 €

Stellenplan-Nr.:

0.36350.0077

 

Seit 2020 ist ein Zuwachs an Beistandschaften von 16% zu verzeichnen.

Hinzu kommt ein enorm gestiegener Aufwand in den Beurkundungsvorgängen. Der in den letzten Jahren stark angestiegene Anteil an Urkundsbedarfen für Menschen mit fehlenden Deutschkenntnissen führt zu häufigen Inanspruchnahmen von Übersetzern und deutlich längerer Dauer der Beratungs- und Aufklärungsgespräche. Die Gespräche selbst dauern im Schnitt eine halbe Stunde, bei Übersetzungsbedarfen ziehen sich diese durchschnittlich auf eine ganze Stunde, hinzu kommen in der Vorbereitung die Suche und Beauftragung eines Übersetzers und in der Nachbearbeitung die Rechnungsabwicklung mit diesem.

Die Terminbedarfe binden die Urkundsperson mittlerweile so stark, dass daneben keine Zeit für das Führen von Beistandschaften verbleibt. Daher müssen die bisher noch der Urkundsperson zugewiesenen Beistandschaften auf die anderen Beistände verteilt werden und führen wiederum dort zu erheblicher Mehrbelastung.

 

Die Beistände des Kreises Segeberg arbeiten aktuell mit einer Fallzahl von 333 für eine Vollzeitkraft. Bei Entlastung der Urkundsperson von den dort geführten Beistandschaften ergibt das für die verbleibenden Beistände sogar eine Fallzahl von 369 für eine Vollzeitkraft.

 

Der bundesweit empfohlene Schlüssel liegt zwischen 200 und 250 für eine Vollzeitkraft. Um die Qualität in Art und Umfang einer Beistandschaft angemessen zu halten, muß daher eine Entlastung der Beistände erfolgen. Die bundesweite Empfehlung zugrunde legend ergibt sich für eine angemessene Ausstattung zur vollumfänglichen Wahrnehmung aller gesetzlichen Aufgaben bei einem Schlüssel von 250 Fälle/VZÄ ein Mehrbedarf von einer Vollzeitstelle bei den Beiständen.

 

Während der aktuell noch andauernden Elternzeit einer Beiständin werden und wurden hier Erfahrungen mit dem Einsatz einer Verwaltungskraft als Assistentin für die Beistände gesammelt. Diese Kraft übernimmt Aufgaben wie

-          bei neuen Beistandschaften nach §1712 BGB Akte einrichten und Anschreiben an den (mutmaßlichen) Vater (Sachverhaltsaufklärung incl. Anforderung von Einkommensunterlagen)

-          Vereinfachtes Verfahren nach §§ 645 ff ZPO beantragen (zur Titelschaffung)

-          Ermittlungen gegen den Unterhaltspflichtigen: wegen Aufenthalt/Arbeitgeber/Einkommenshöhe/ Leistungsbezug bei Einwohnermeldeamt, Kraftfahrtbundesamt, Ermittlungsersuchen bei Polizei, Ausländer- und Bundeszentralregister, Justizvollzugsanstalt, Krankenkassen, Versicherungsträger, Sozialämter, Gewerbeämter, Grundbuchamt

-          bei Eingang einer Vaterschaftsanerkennung Notierung auf Urkundentasche und in Mündelliste, Eingabe in KDO, Schreiben an Mutter (wg. Zustimmung) und Geburtsstandesamt (wg. Beischreibung) incl. begl. Abschrift der Anerkennung (nur wenn Urkunde)

-          regelmäßige Zahlungskontrollen und ggf. Zahlungsaufforderungen, Erstellen von Bescheinigungen über gezahlten Unterhalt für KM und KV, individueller und sachverhaltsabhängiger Schriftwechsel mit Eltern/Behörden/Drittschuldnern/Gerichten, je nach Einzelfall Zusammenarbeit/Austausch mit UVK, wenn in beiden Sachgebieten Akten über dasselbe Kind geführt werden und weitere Zuarbeiten

-          Buchungen der Mündelgelder: Prüfung und Zuordnung der Zahlungsbelege, Buchungen im Anordnungswesen, Zeichnungsbefugnis für rechnerische Richtigkeit, Nachbuchung in KDO

-          Sorgeregister: Daten erfassen, Sorgeerklärungen an andere Jugendämter übersenden, Negativ-Atteste ausstellen, Anfragen zu solchen bei anderen Jugendämtern

 

Der Einsatz der Verwaltungskraft als Assistentin für die Beistände für die Dauer der Elternzeit macht sich so entlastend bemerkbar, dass auch mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Kreises Segeberg diese Situation über die laufende Elternzeit hinaus fortgeführt werden soll. Daher wird hier nun zunächst keine ganze Vollzeitstelle eingeworben sondern lediglich der Anteil, mit dem aktuell die Verwaltungskraft angesetzt ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

33.800,00 € p.a.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:3635

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 36352 (50%), 36395 (50%)

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

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