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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertag über die Durchführung des Projektes „Stadt der Kinder (SDK)“ durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) für die Jahre 2021-2025 ab 01.01.2023 – gemäß beigefügtem Entwurf – hinsichtlich der Teilnehmerzahl anzupassen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Im Jahr 2020 wurde ein neuer Vertag über die Durchführung des Projektes „Stadt der Kinder (SDK)“ durch den Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) ge­schlossen. Dieser gilt für die Jahre 2021-2025. Es hat sich im Rahmen der Prü­fung des Verwendungsnachweises gezeigt, dass die Formulierung bzgl. der An­zahl der Teilnehmenden angepasst werden muss.

 

Sachverhalt:

 

1. Vertrag aktuell

 

Im Vertrag vom 25.05.2021 heißt es in Ziff. 3.1:

Das Projekt wird jährlich jeweils am verlängerten Wochenende über Chr. Him­melfahrt an fünf Tagen in einer Modellstadt durchgeführt, die von 120 Jugendli­chen im Alter von 9-14 Jahren bewohnt und „selbstverwaltet“ wird.

 

2. Situation 2021

 

Im Jahr 2021 konnte das Projekt aufgrund der Corona-Pandemie nur einge­schränkt durchgeführt werden. Auf dem Stadtentwicklungstag in Präsenz nah­men 16 Kinder teil, an der Online-Stadt der Kinder haben sich 22 Kinder betei­ligt. Für diesen Fall kamen die Sonderregelungen aus Ziff. 5 des Vertrages zur Anwendung.

 

3. Situation 2022

 

Im Jahr 2022 war erstmals nach zwei Jahren wieder eine Präsenzveranstaltung möglich. Am 5. April teilt der Kreisjugendring (KJR) mit, dass es bis dahin „nur“ 49 Anmeldungen für SDK über Himmelfahrt von Mi. 25.05. – So. 29.05.2022 auf dem Zeltplatz Wittenborn gab. Es wurde angefragt, ob das Projekt durchgeführt werden kann, obwohl die Kalkulation auf wesentlich mehr Teilnehmende (TN) ausgelegt ist.

 

In den Jahren vor der Corona-Pandemie waren die Anmeldzahlen wie folgt:

 

Mädchen

Jungen

Warteliste

 

2016

60

60

32

 

2017

60

60

49

 

2018

60

60

28

 

2019

60

60

48

 

2020

60

60

24

lt Anmeldungen vor der Absage

2021

24

14

 

 

 

Im Hinblick auf die schwierige Situation von Kindern und Jugendlichen während der Pandemie war und ist die Durchführung von entsprechenden Angeboten drin­gend notwendig. Ein solches Projekt mit wenigen Teilnehmenden durchzuführen ist eindeutig besser, als es gar nicht durchzuführen und den bereits Angemelde­ten wieder abzusagen.

 

Einige Kosten des Projektes sind Fixkosten, d.h. diese reduzieren sich nicht bei geringerer TN-Zahl. Insgesamt steigt damit somit die Förderung je Platz. Der KJR wurde deshalb gebeten, eine neue Kalkulation für die geringer TN-Zahl vorzule­gen. Es gelang mit weiteren Werbemaßnahmen und persönlichen Ansprachen bis 27. April, die Zahl der Anmeldungen auf 81 zu erhöhen. Die Zustimmung zur Durchführung und Zusage entsprechender Förderung auf Basis des Vertrages wurde erteilt.

 

Gemäß vertraglicher Vereinbarung wurden bisher 32.000 EUR ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis ist bis 30.09.2022 vorzulegen, so dass zzt. der konkrete Förderbetrag für 2022 noch nicht beziffert werden kann.

 

4. Vertragsänderung

 

Es ist weiterhin das Bestreben, das Projekt mit 120 Jugendlichen durchzuführen. Aus Gründen der Rechtssicherheit für den Kreis und den KJR sollte der Vertrag bzgl. der TN-Zahl angepasst werden.

 

Hierfür ist ein Vorschlag (Anlage 1) beigefügt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

unverändert max. 36.000 EUR pro Jahr

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 362 „Jugendarbeit“

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 362 11 00 „Außerschulische Jugendarbeit“

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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