Drucksache - DrS/2022/181
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) - Vertrag zur institutionellen Förderung Antrag des Kreisjugendringes auf Erhöhung des Förderbetrages ab 01.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. (KJR) wird ab 01.01.2023 auf 62.000 EUR festgelegt. § 4 Ziff. 4 des Vertrages vom 26.06.2019 wird mit dieser Beschlussfassung geändert (siehe auch § 8 Ziff. 5).
Die Erhöhung um 16.000 EUR ist bei der Haushaltsplanung 2023 und für die Folgejahre zu berücksichtigen.
Die Beschlussfassung erfolgt unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) erhält seit 01.01.2016 eine institutionelle Förderung, und zwar seit 01.01.2021 i.H.v. 46.000 EUR jährlich. Der Verein beantragt nunmehr eine Erhöhung auf 62.000 EUR, insbesondere wegen höherer Personalkosten. Einzelheiten werden nachfolgend erläutert.
Sachverhalt:
1. Institutionelle Förderung seit 2016
Im Jahr 2015 hat der Kreistag den Bedarf für eine institutionelle Förderung des KJR in Höhe von jährlich 35.000 EUR (unbefristet) ab dem Jahr 2016 gemäß seinem Antrag anerkannt. Der Vertrag beinhaltete
3.000 EUR Verwaltungskostenzuschuss (Bürobedarf, Miete)
6.800 EUR Personalkostenzuschuss für eine Verwaltungskraft (Mini-Job)
25.200 EUR Personalkostenzuschuss Bildungsreferent/-in (20 Std./Woche)
2. Institutionelle Förderung seit 2019
Am 13.06.2019 hat der Jugendhilfeausschuss auf Antrag des KJR beschlossen, diese Institutionelle Förderung des Kreisjugendringes Segeberg e.V. in einem Vertrag verbindlich festzuschreiben.
Mit Schreiben vom 08.08.2019 beantragte der KJR eine Erhöhung. Dieser bezog sich vorrangig auf die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse inkl. Fahrt- und Fortbildungskosten.
Nach Beschlussfassung des Kreistages vom 05.12.2019 ist die institutionelle Förderung des KJR seit 01.01.2020 auf 46.000 EUR festgelegt (DrS/2019/177-ff). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
04.500 EUR Verwaltungskostenzuschuss (Bürobedarf, Miete)
01.200 EUR Personalkostenzuschuss Reinigungskraft
06.800 EUR Personalkostenzuschuss Verwaltungskraft (Mini-Job)
32.000 EUR Personalkostenzuschuss Bildungsreferent/-in (30 Std./Woche)
01.500 EUR Personalnebenkosten (Fahrtkosten, Weiterbildung, Seminare)
3. Rechtliche Grundlagen
Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. Gemäß § 12 Abs. 1 SGB VIII. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. Danach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie unter bestimmten Voraussetzungen fördern. Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 voraus, welche dem KJR am 11.12.1980 erteilt wurde.
Der Antrag des KJR bezieht sich vorrangig auf die Erhöhung der Personalkostenzuschüsse. Regelungen hierzu enthält § 6 Abs. 3 letzter Satz Jugendförderungsgesetz (JuFöG). Danach wird die Jugendarbeit getragen von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie deren Zusammenschlüssen, von anderen Trägern der freien Jugendhilfe und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Die Jugendarbeit beruht vor allem auf der Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haupt- und nebenberufliche Fachkräfte unterstützen und ergänzen die ehrenamtliche Jugendarbeit.
4. Arbeit des KJR
Hinsichtlich der Arbeit des KJR wird auf den Antrag und den zur Sitzung am 22.09.2022 mit DrS/2022/179 vorgelegten Bericht verwiesen.
5. Antrag / Begründung
Auf Seite 4 des Antrages wird ausgeführt, dass eine Erhöhung der Förderung für eine neue Einstufung der Bildungsreferentin erforderlich ist. Dieses soll zukünftig in Anlehnung an SuE 11b Stufe 3 des TVöD vergütet werden. Aktuell entspricht die Bezahlung SuE 7 TVöD. Die Differenz hierfür wird mit 12.230 EUR pro Jahr angegeben.
Der Verein beschäftigt das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personal. Ihm obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal. Analog zu den Landesregelungen (Ziffer 1.3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P) darf der Verein seine Mitarbeiter*innen nicht besser stellen als vergleichbare Kreisbedienstete. Höhere Entgelte als nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (TVöD) sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden.
Deshalb wurde der Fachdienst 11.00 um eine Prüfung gebeten. Diese hat ergeben, dass mit den beantragten 44.230 EUR für die Teilzeitstelle der Bildungsreferentin keine Besserstellung gegeben wäre.
Weiter wird ausgeführt, dass durch die gesetzlichen Vorgaben zur Anhebung des Mindestlohns auch die Personalkosten für Verwaltung (+ 1.960 EUR/J.) und Reinigung (+ 760 EUR/J.) angehoben werden müssen.
Der Bedarf für Fahrtkosten wird um 500 EUR höher angesetzt. Bei den Positionen Öffentlichkeitsarbeit, Steuerberatungskosten, Telefon/Handy/Homepage, Porto, Reparaturen/Wartung und Versicherungen sind Kostensteigerungen von 50 – 350 EUR hinterlegt. Einzelheiten sind dem Antrag zu entnehmen.
5. Fazit
Der Wunsch, eine höhere Förderung zu erhalten, ist nachvollziehbar und insbesondere mit der neuen Eingruppierung der Bildungsreferentin begründet. Die neuen Beträge stellen sich wie folgt dar:
05.050 EUR Verwaltungskostenzuschuss (Bürobedarf, Miete)
01.960 EUR Personalkostenzuschuss Reinigungskraft
08.760 EUR Personalkostenzuschuss Verwaltungskraft (Mini-Job)
44.230 EUR Personalkostenzuschuss Bildungsreferent/-in (30 Std./Woche)
02.000 EUR Personalnebenkosten (Fahrtkosten, Weiterbildung, Seminare)
Die Verwaltung empfiehlt die Beratung und Entscheidung mit Wirkung ab dem 01.01.2023.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 16.000 EUR mehr pro Jahr ab 01.01.2023 |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 362 Jugendarbeit | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 362 11 00 Außerschulische Jugendbildung |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204 kB
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