Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-06
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit : Finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit. Hier: Bericht über die Verteilung zusätzlicher Mittel im Rahmen des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona " für Kinder und Jugendliche an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2022.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Susanne Schleicher und Katrin Sauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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03.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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22.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Fachdienst 51.10 berichtet über die zusätzliche finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit über das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2022.
Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen stellten die Schulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages vor große Herausforderungen. Seitens des Landes Schleswig-Holstein wurden daher mit
Zuweisungsbescheid vom 11.08.2021 für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“ für Kinder und Jugendliche für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
1. Schulamtsmittel:
80.252,00 Euro, davon 16.050,00 Euro für die Zeit von Oktober bis Dezember 2021 und für das Haushaltsjahr 2022 64.202,00 Euro.
2. FAG-Mittel:
211.591,00 Euro, davon für die Zeit von Oktober bis Dezember 2021 42.318,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 169.273,00 Euro, davon mindestens 7,5 % für die Berufsbildungszentren.
Die Mittel konnten ausschließlich für zusätzliche Personalkosten verwendet werden. Diese dienten nicht der Refinanzierung vorhandener Personalkosten.
Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel konnte nicht nach den üblichen Verteilungsmodalitäten erfolgen, da hier keine zusätzlichen Personalkosten angefallen sind. Daher erfolgte die Verteilung nach Schülerzahlen.
Zu 1: Schulamtsmittel:
Für 10 Schulen wurden im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 60.289,05 Euro beantragt und bewilligt. 3.912,95 Euro wurden bisher nicht verbraucht und können nicht in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden.
Zu 2: FAG-Mittel:
Für 13 Schulen wurden im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 168.858,71 Euro beantragt und bewilligt. 414,29 Euro wurden bisher nicht verbraucht und können nicht in das Haushaltsjahr 2023 übertragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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430,9 kB
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455,8 kB
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