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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2021 des Kreises Segeberg wird zur Kenntnis genommen.
 

b) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2021 mit der am 31.03.2022 aufgestellten Abschlussbilanz des Kreises Segeberg zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 286.661.291,49 EUR sowie einem Eigenkapital in Höhe von 90.804.111,57 EUR sowie den Lagebericht.
 

c) Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Ausgleich des  Jahresfehlbetrages in Höhe von -4.174.932,56 EUR aus der Ergebnisrücklage.

 

Daraus ergeben sich folgende neuen Rücklagenbestände:

Allgemeine Rücklage                71.412.815,14 EUR

Ergebnisrücklage                   19.391.296,43 EUR

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 91 Abs. 1 GO i. V. m. § 57 KrO hat der Kreis Segeberg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Gemäß § 92 Abs. 3 GO i.V. m. § 57 KrO legt der Landrat nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Kreistag beschließt bis zum 31.12. des Folgejahres über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. 

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt vor und ist in der Anlage beigefügt. Dieser enthält u. a. auch die Jahresabschlussbilanz zum 31.12.2021 sowie den Lagebericht.

 

 

Unter Ziffer 4.5 des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2021 des Kreises Segeberg kommt das Rechnungsprüfungsamt zu folgender Gesamtaussage:

 

„Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Kreises und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen sind unter Tz. 3 im Anhang zum Jahresabschluss des Kreises (Anlage 4 zum Erläuterungsteil) dargestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber der Eröffnungsbilanz unverändert angewandt.“

 

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Laut Ergebnisrechnung 2021 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von

-4.174.932,56 EUR.

 

Gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik sollen Jahresfehlbeträge durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Nur soweit dieser Ausgleich nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen und kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Der Bestand der Ergebnisrücklage ist ausreichend, um den Jahresfehlbetrag auszugleichen.

 

Die Verwaltung einschließlich Rechnungsprüfungsamt (siehe hierzu S. 32 Erläuterungsteil zum Schlussbericht) empfiehlt, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von -4.174.932,56 EUR gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik vollständig durch Umbuchung aus den Mitteln der Ergebnisrücklage auszugleichen.

 

Die Rücklagenbestände würden hiernach wie folgt aussehen:

 

Allgemeine Rücklage   71.412.815,14 EUR

Ergebnisrücklage    19.391.296,43 EUR

Eigenkapital gesamt   90.804.111,57 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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