Drucksache - DrS/2022/116-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des WZV zur langfristigen Überlassung eines Kreisgrundstücks zum Zwecke einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Damsdorf/Tensfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Carmen Jensen-Schmidt
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen; Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss; Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz; Liegenschaften und Bauprojekte
- Verfasser 1:
- Jensen-Schmidt, Carmen
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
1. Dem WZV soll das Grundstück 26/1 Flur 7 Gemarkung Damsdorf zum Zwecke der Errichtung einer Anlage zur Gewinnung von Biogas aus biogenen Abfällen langfristig überlassen werden.
2. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Kreis zum Zwecke der Deckung seines eigenen Energiebedarfes an dem Erzeugnis der Anlage partizipieren kann.
3. Der Landrat wird beauftragt, mit dem WZV eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der WZV bekundet ein offizielles Interesse an der Übernahme eines kreiseigenen Grundstücks in der Gemeinde Damsdorf zum Zwecke der Errichtung einer Anlage zur Gewinnung von Biogas aus biogenen Abfällen.
Sachverhalt:
Der WZV bekundet ein offizielles Interesse an der Übernahme des Grundstücks 26/1 Flur 7 Gemarkung Damsdorf zum Zwecke der Errichtung einer Anlage zur Gewinnung von Biogas aus biogenen Abfällen. Das Grundstück ist derzeit Eigentum des Kreises Segeberg. Der Antrag/die Interessenbekundung des WZV ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung steht dem Vorhaben des WZV aus Gründen des Klimaschutzes positiv gegenüber. Mit Bezug zum Sanierungsfahrplan-2045 (DrS/2022/115) sollte zudem geprüft werden, inwieweit der Kreis für die Deckung seines Gasbedarfs in den kreiseigenen Liegenschaften partizipieren kann. Um im Wärmebereich den Anforderungen an Nullemissionsgebäude näher zu kommen, sollte eine als erneuerbare Energie eingestufte Energieform genutzt werden. Standortnah erzeugtes Biogas lässt auf einen sehr guten Primärenergiefaktor schließen.
Es soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, da die Frage der Form einer längerfristigen Überlassung noch nicht geklärt ist. Bei Bedarf kann aber nicht-öffentlich eine Vorstellung von dem Verkehrswert des Grundstücks geben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss.
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,4 kB
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