Drucksache - DrS/2022/182
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Regionaler Nahverkehrsplan 2022-2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Alina Frenz
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gemäß ÖPNV-gesetzlicher Vorgaben ist zum Erhalt der vollständigen ÖPNV-Landesmittel ein rechtskonformer Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) erforderlich.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange (TÖB) kann der 5. RNVP 2022 – 2026 unter Berücksichtigung der Abwägung der Stellungnahmen nunmehr beschlossen werden.
Der RNVP selbst hat in seiner Funktion als Rahmenplan keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, diese ergeben sich erst durch jeweils separat zu fassende Beschlüsse zur Maßnahmenumsetzung.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise und kreisfreie Städte (ÖPNV-Aufgabenträger) einen RNVP als Rahmen für die ÖPNV-Entwicklung aufstellen oder fortschreiben. Die RNVP-Laufzeit beträgt nach § 5 (3) Nr. 6 ÖPNVG fünf Jahre. Gemäß § 4 (1) Nr. 1 der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung ist die vollständige Auszahlung der ÖPNV-Landesmittel u.a. an die Voraussetzung eines vorliegenden RNVPs gebunden; sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden nur 55% der ÖPNV-Landesmittel ausgezahlt. Nach Auslaufen des 4. RNVPs 2021 ist nunmehr der 5. RNVP für den Zeitraum 2022 – 2026 aufzustellen.
Auf Grund der zahlreichen strukturellen Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, die die HVV-Kreise PI, SE, OD und RZ aufweisen, wurde der Entwurf des 5. RNVP als gemeinsames, synergetisch-übergreifendes Werk dieser vier Kreise erstellt. Die Federführung dafür hat die SVG übernommen, den Aufwand tragen die Partnerkreise zu gleichen Teilen. Dies ist ein Novum in der RNVP-Historie der Partnerkreise seit 1996 und zeichnet sich durch einen koordinierten Ansatz aus, der für eine systematisch-integrierte ÖPNV-Entwicklung mit individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten steht. Aus ÖPNV-fachlicher Sicht ist dieser Ansatz in den verkehrsstarken, untereinander und mit Hamburg eng verflochtenen Kreisen besonders erfolgversprechend, um die großen Zukunftsthemen Mobilitäts- und Energiewende effektiv voranzubringen. Diese strategische Zielstellung liegt der RNVP-Konzeption zugrunde und lässt den Entwurf entsprechend ehrgeizig ausfallen.
Die SVG hat den Entwurf des 5. RNVP 2022 – 2026 im UNK am 11.05.2022 vorgestellt (DrS/2022/086, Anlage 1) und nach UNK-Freigabe die TÖB-Beteiligung im Rahmen des 6wöchigen Anhörungsverfahrens im Zeitraum 05-06/2022 durchgeführt. Zu den im Zuge der TÖB-Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen wurden nach intensiver fachlicher Prüfung Abwägungsvorschläge für die Beschlussfassung erarbeitet und in anliegender Zusammenstellung aufbereitet (Anlage 2).
Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur ÖPNV-Weiterentwicklung gilt gemäß Kap. 8.3 grundsätzlich ein Finanzierungsvorbehalt, die Maßnahmen sind jeweils einzeln oder zu Paketen gruppiert zu beschließen. Die Maßnahmenumsetzung soll dabei durch jeweils jährliche Festlegung flexibel operationalisiert werden. Aus diesem Grund hat der RNVP in seiner Funktion als Rahmenplan selbst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: Die Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil des RNVPs. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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334,5 kB
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