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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/130-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, den im Kreis Segeberg ansässigen Tafeln für den Kauf von Lebensmitteln einen Betrag in Höhe von weiteren 40.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Höhe des jeweiligen Zuschusses für die Tafeln in Norderstedt, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Bad Segeberg bestimmt sich anhand der Anzahl der von den einzelnen Tafeln versorgten Personen mit Stand vom 01.09.2022. Die Bereitstellung erfolgt erneut in Form von Kostenübernahmeerklärungen, die die Tafeln beim Kauf von Lebensmitteln bei örtlichen Händlern oder bei einem Großhändler vorlegen, der dann die Rechnung direkt an den Kreis sendet.

 

Mittel in Höhe von 40.000 € stehen bei der Haushaltsstelle 31500.53180000 zur Verfügung.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

In seiner Sitzung am 30.06.2022 hat der Kreistag den vier kreisansässigen Tafeln einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 40.000 € bewilligt. Der Betrag sollte dazu dienen, Lebensmittel zu besorgen, die dann der Kreis bezahlt. Die Verwaltung wurde gebeten, in der Septembersitzung des Sozialausschusses einen Bericht über die Inanspruchnahme zu erstellen. Der Sozialausschuss will danach über einen möglichen weiteren Zuschuss entscheiden.

 

Sachverhalt:

Aufgrund des o. g. Beschlusses wurden den Tafeln folgende Beträge in Form von Kostenübernahmeerklärungen am 31.07.2022 gewährt:

 

Tafel Norderstedt e. V.: 22.102,84 €

Tafel Kaltenkirchen e. V.:   6.600,15 €

Tafel Bad Bramstedt e. V.:   3.683,81 €

Segeberger Tafel e. V.:    7.613,20 €

 

Mit Stand vom 16.08.2022 wurde zwar noch kein Betrag abgerechnet.

Allerdings erklärte die Tafel Norderstedt, dass sie Lebensmittel bei einem Großhändler in Höhe von 4.000 € besorgt hätten und die Abrechnung des Händlers in den nächsten Tagen eingehen müsste.

 

Die Tafel Kaltenkirchen e. V. führte aus, dass aufgrund der Ferien-/Urlaubszeit und aufgrund eingeschränkter Lagermöglichkeiten mit den Einkaufsmärkten die Lieferung der Lebensmittel erst ab August vereinbart wurde. Die erste Lieferung sei bereits erfolgt, die zweite sei für Ende August avisiert. Dazu seien Kostenübernahmeerklärungen von insgesamt 3.300 € ausgehändigt worden. Für die „restlichen Mittel“ von ebenfalls 3.300 € würden Anfang bis Mitte September Lebensmittel besorgt werden.

 

Die Segeberger Tafel e. V. erklärte, dass Lebensmittel in Höhe von 1.000 € besorgt wurden, diese aufgrund der großen Menge aber extra bestellt werden mussten, sodass die Abrechnung zeitverzögert erfolgt.

 

Die Tafel Bad Bramstedt e. V. hat sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nicht geäußert. Es wird aber vermutet, dass sich die Sachlage ähnlich verhält.

 

Fazit:

 

Es ist ersichtlich, dass die Tafeln den Betrag in Höhe von insgesamt 40.000 € voraussichtlich bis Ende September verbraucht haben werden. Insofern schlägt die Verwaltung vor, den Tafeln bis Ende des Jahres einen weiteren Zuschuss in Höhe von 40.000 € zu gewähren. Der Zuschuss für die einzelne Tafel soll sich dabei erneut an der Anzahl der von den einzelnen Tafeln versorgten Personen bestimmen.

 

Die erforderlichen Mittel können erneut aus dem Teilplan 3121 entnommen werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich im bisherigen Jahresverlauf nicht so entwickelt wie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2022 angenommen wurde, so dass die Mittel nicht vollumfänglich benötigt werden.

 

Der Kreistag hatte ebenfalls beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € je Tafel zu bewilligen, damit sie die Energiekosten u. Ä. für das Jahr 2022 bezahlen können. Die Beträge wurden am 30.06.2022 ausgezahlt. Der Nachweis über die Verwendung dieser Mittel ist bis zum 31.03.2023 vorzulegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es fallen Kosten in Höhe von max. 40.000 € an.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 315 – Soziale Einrichtungen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5318 – Transferaufwendungen, Zuw. u. Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

X

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: 3121200.5461100000

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

sofern Menschen mit Beeinträchtigungen bedürftig sind

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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