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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Erfahrungen aus zwei Jahren Ferienbetreuung an den drei Förderzentren wird nachfolgend dargestellt. Dieser Vorlage beigefügt ist ein entsprechender Erfahrungsbericht für die Trave-Schule. Die Auswirkungen auf der die Planungen zukünftiger Erweiterungen des Ferienangebots, auch bezogen auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, werden beschrieben.

 

 

Sachverhalt:

An den drei Förderzentren wird seit dem Jahr 2020 die Ferienbetreuung mit Mitteln des Kreises Segeberg finanziert. Die Lebenshilfe, die an der jeweiligen Schule auch die Offene Ganztagsschule organisiert und durchführt, ist ebenfalls mit der Ferienbetreuung betraut worden.

Der Betreuungsumfang bezogen auf die Ferienwochen sowie die täglichen Betreuungszeiten richten sich sowohl nach den Bedarfen der Eltern als auch den finanziellen Rahmenbedingungen. In den Frühjahrs- und Herbstferien wird die Betreuung jeweils für eine Woche angeboten, in den Sommerferien für drei Wochen. Weiterhin wird es den Eltern ermöglicht, an den beweglichen Ferientagen und den Schulentwicklungstagen ihre Kinder an der Schule betreuen zu lassen. In den Ferienwochen haben sich Zeiten von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr als ein guter Rahmen erwiesen. Je nach Schule und Ferienzeit werden mitunter auch längere Zeiten oder ein früherer Beginn angeboten.

Der Vorlage ist ein Erfahrungsbericht der Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung beigefügt, der die Organisation des Angebots innerhalb der letzten zwei Jahre, die Bedürfnisse der Eltern und die Entwicklungsmöglichkeiten des Angebots darstellt. Vergleichbare Erfahrungen haben ebenfalls die beiden weiteren Lebenshilfen gemacht.

Besonders zu erwähnen sind die Kinder mit ihren sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, die sehr individuelle Betreuungen bedürfen bis hin zu einer Eins-zu eins-Betreuung. Anhand der Schilderung der Betreuungswoche in den Osterferien 2022 gibt hier die Lebenshilfe einen guten Einblick in die Bedürfnisse der einzelnen Kinder, die Gruppenzusammensetzung und den Bedarf an Betreuungskräften.

Corona-bedingt sind in den letzten beiden Jahren weniger Kinder betreut worden. Es sind aufgrund des höheren Bedarfs einzelner Kinder mehr Kräfte als ursprünglich vorgesehen eingesetzt worden. Je nach Gruppenzusammensetzung kann die Zahl der Betreuungskräfte bei vergleichbaren Gruppengrößen abweichen. Bei den zukünftigen Planungen bzgl. einer Ausweitung des Angebots wird dies mit den Lebenshilfen konkret abgestimmt und beim Mittelbedarf berücksichtigt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026 wirkt auch in die Ferienbetreuung hinein. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen Schließzeit - auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Die konkreten Vorgaben des Bundes und des Landes werden – sobald vollständig bekannt - bei der Ausgestaltung und beim Ausbau des Ferienangebots in den nächsten Jahren berücksichtigt.

 

 

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Anlagen

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