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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der KonzertRing Bad Segeberg e.V. erhält für zwei geplante Konzerte der klassischen Musik im Jahr 2022 eine Förderung in Höhe von max. 3.140,21 EUR.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den

konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten

Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der

abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der

Mittelverwendung und evt. Rückforderung.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der KonzertRing Bad Segeberg e.V. plant jedes Jahr verschiedene kammermusikalische Konzerte. Für die Konzerte am 08.10.22 mit Violoncello und Klavier und das Konzert am 26.11.22 mit Viola und Klavier, beantragen Sie eine Förderung durch den Kreis Segeberg.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.07.2022 wird ein Antrag auf kulturelle Förderung für zwei kammermusikalische Konzerte gestellt.

 

  1. Antragsstellung:

Anträge können gemäß den Grundsätzen für die Förderung der Kunst und Kultur von gemeinnützige juristische Personen sowie natürliche Personen gestellt werden.

Der Antrag wurde von Daniela Schürmann–Kuchenbrandt, Vorsitzende des Vereins KonzertRing Bad Segeberg e.V., gestellt. Der Verein ist antragsberechtigt.

 

  1.  Antragsinhalt / Fördermöglichkeit

Für die geplanten Konzerte am 08.10.22 und 26.11.22, die im Bürgersaal des Rathauses Bad Segeberg stattfinden sollen, wird eine Förderung beantragt. Am 08.10.2022 ist der kammermusikalische Abend mit Fermin Villanueva (Violoncello) & Stephan König (Klavier) und am 26.11.22 mit Sindy Mohamed (Viola) & Jennifer Yu (Klavier), jeweils um 19:30 Uhr geplant.

Die Konzerte sollen nicht nur ein Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt kultureller Veranstaltungen leisten und eine Bereicherung für den Kreis Segeberg sein, sondern auch eine Plattform für Künstler*innen bieten, sich zu präsentieren. Der Anspruch des Vereins KonzertRing Bad Segeberg e.V. liegt dementsprechend auch klar auf der angemessenen Vergütung der Künstler*innen, um jene in ihrem Aus- und Fortkommen zu unterstützen.

 

  1.  Finanzierungsplan und Förderfähigkeit

Es wurden Gesamtkosten für die zwei Konzerte für Gagen und Technik, Verpflegung, Reisekosten und Unterbringung der Künstler*innen sowie Verwaltungskosten mit 6.280,42 EUR kalkuliert. Gemäß den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 müssen sich Antragstellende grundsätzlich an den Kosten für das Projekt beteiligen. Der Verein bringt eine Eigenleistung ein, die sich durch Mitgliedsbeiträge und Eigenkapital ergeben. Ebenso wird ein Teil der Konzerte durch Eintrittsgelder finanziert. Des Weiteren erhält der Verein Unterstützung durch die Sparkasse Südholstein, welche den Druck der Printmedien übernimmt sowie der Stadt Bad Segeberg, welche keine Saalmiete erhebt.

 

Zur besseren Verständlichkeit des Antrages wurde ein übersichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan angefordert, der die Finanzierung der einzelnen Konzerte plausibel darstellt. Dieser soll nachgereicht werden.

 

Das Projekt selbst erfüllt aus Sicht der Verwaltung die Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur. Die angekündigten kammermusikalischen Konzerte tragen dazu bei, das kulturelle Leben im Kreis Segeberg zu beleben und ein vielfältiges und leicht zugängliches kulturelles Angebot zu erhalten.

 

  1.  Fördergrundlagen

Förderanträge sind zu prüfen nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden. Aufgrund der Beeinträchtigung des Kultursektors und durch die weiterhin anhaltende Corona-Pandemie wurden die Grundsätze für das Jahr 2022 angepasst. Für die konsumtive Förderung stehen insgesamt 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung für ein Projekt mit max. 50% (sonst 20%) der förderfähigen Kosten bewilligt werden kann.

 

Eine Förderung in Höhe von max. 3.140,21 EUR ist möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig max. 3.140,21 EUR wie beantragt.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung (50.000 EUR im Ansatz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531840 Zuw. F. ku. Zw.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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