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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bestimmt auf der Grundlage der „Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises“ auf Vorschlag der Verwaltung als unabhängige und sachver­ständige Jurymitglieder folgende Fachrichter*innen:

 

1. Antje Wilkening

2. Lars Beilke

3. Klaus Haase

 

sowie als Vertreter*innen der im Kreistag vertretenen Fraktionen als Sachrich­ter*innen für die Jury:

 

1. Joachim Brunkhorst  (CDU)

2. Edda Lessing  (SPD)

3. Dr. Christine Künzel  (B90/Die Grünen)

4. Hannelore Huffmeyer  (FDP)

5. ________________ (AfD)

6. Geneviève Honeck  (WI-SE)

7. ________________ (DIE LINKE)

8. Britta Osterloh  (Freie Wähler)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung unter Zugrundelegung des beigefügten Ausschreibungsentwurfes und entsprechend des im Sachverhalt ge­nannten Ablaufplanes zu gewährleisten und die Preisverleihung im Rahmen der SE-Kulturtage vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kunst- und Kulturpreis und der Förderpreis Kunst und Kultur 2023 sollen gemäß Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 21.06.2022 für Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Künste zum Thema „Kreis“ verlie­hen werden. In der heutigen Sitzung ist über die Zusammensetzung der Jury so­wie den Ausschreibungstext zu beschließen.

Sachverhalt:

  1. Rechtsgrundlage:

Die o.g. Preise werden alle zwei Jahre auf Grundlage Richtlinie (s. Anlage 1) über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises (Mindestalter: 18 Jahre) und des Förderpreises Kunst und Kultur (bis 25 Jahre) des Kreises Segeberg, in Kraft seit 01.01.2022, verliehen. Die letzten Preise wurden in den Kategorien Literatur (2018) und Musik (2021) vergeben.

  1. Jury-Zusammensetzung:

Nach Ziffer 7 der o.g. Richtlinie setzt sich die Jury und damit das Preisgericht zu­sammen aus drei unabhängigen Sachverständigen der Kunstgattung, in der der Preis verliehen werden soll (Fachrichter*innen) und je einer*m Vertreter*in der der Kreistag angehörenden Fraktionen (Sachrichter*innen). Das Gremium be­steht somit für das Jahr 2023 aus insgesamt 11 Personen (drei Fach- und acht Sachrichter*innen), die alle gleichgewichtig stimmberechtig sind und Mehrheits­entscheide treffen.

Bei der Besetzung der Jury ist nach dem Gleichstellungsgesetz auf eine paritäti­sche und alternierende Besetzung zu achten.

§ 15 GstG Gremienbesetzung

(1) Bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besonde­re gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderen­falls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.

(2) Sind Organisationen, die nicht Träger der öffentlichen Verwaltung sind, oder sonstige gesellschaftliche Gruppierungen zur Benennung oder Entsendung von Mitgliedern für öffentlich-rechtliche Beschluss- oder Beratungsgremien berech­tigt, gilt Absatz 1 entsprechend.

Geeignete Personen für die Besetzung der Fachrichter*innen werden vom Fach­dienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur vorgeschlagen. Aufgrund der Jurybe­setzung 2021 (zwei Frauen, ein Mann), werden für die Preisvergabe 2023 eine Frau und zwei Männer wie folgt vorgeschlagen:

 

1. Antje Wilkening, Kunstgeschichte M.A.; Kulturvermittlerin und Kunstpädagogin

2. Lars Beilke, Bildender Künstler (Grafik und Malerei); Kunstpädagoge

3. Klaus Haase, Künstler (experimentelle Fotografie); Mitglied im Kunstkreis Nor­derstedt und der Künstlergruppe ArtQuarree

Die Sachrichter*innen sind von den Fraktionen zu benennen. Der Beschlussvor­schlag ist entsprechend der bisherigen Meldungen vorbereitet. Es wurden bisher benannt:

CDU

Joachim Brunkhorst

SPD

Edda Lessing

B90/Die Grünen

Dr. Christine Künzel

FDP

Hannelore Huffmeyer

AFD

 

WI-SE

Geneviève Honeck

DIE LINKE

 

Freie Wähler

Britta Osterloh

 

 

  1. Verfahren / Ausschreibung

Nach der Beschlussfassung vom 30.06.2022 zu DrS/2021/211-1 mit Festlegung der Kunstgattung „Bildende Künste“ und dem Thema „Kreis“ hat die Verwaltung einen Ausschreibungstext (s. Anlage 2) entworfen.

Aufgrund des thematischen Bezuges zum Thema „Kreis“ schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Künstler*innen auch selbst auf den ausgelobten Preis bewer­ben können. Es ist nicht davon auszugehen, dass jede*r eine künstlerische Arbeit parat hat, die zum gewählten Thema passt.

Die Ausschreibung soll über die Presse bekannt gemacht werden und an die Schulen, Vereine und Verbände sowie die Volkshochschulen und Kunstschulen zur weiteren Verbreitung übersandt werden. Auch eine Information an alle Städ­te, Gemeinden und Ämter ist vorgesehen.

Terminplanung:

21.06.2022 Beschlussfassung zur Bestimmung der Kunstgattung

20.09.2022 Beschlussfassung zur Jury-Zusammensetzung, zur Ausschrei­bung und zum Terminplan

bis 04.10.2022 Ausschreibung an Schulen, Vereine und Verbände, die Volks­hochschulen und Kunstschulen sowie Kommunen, außerdem Presseinformation

März 2023  Erstes Jury-Treffen zur Festlegung von Bewertungskriterien und weiterem Verfahren

bis 15.07.2023 Bewerbungsende, Sammlung aller eingereichten Vorschläge im FD 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur

August 2023 Zweites Jury-Treffen zur Sichtung und Bewertung der einge­reichten Arbeiten
(Entscheidung über weitere Treffen nach Bedarf)

bis 15.09.2023 Information an alle Bewerber*innen und Preisträger*innen, Presseinformation für Preisverleihung inkl. Einladung von Pres­severtreter*innen sowie Vorbereitung der Durchführung der Preisverleihung

Sept. 2023 Preisverleihung und Ausstellung aller eingereichten Arbeiten im Rahmen der SE-Kulturtage

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalige Kosten: 6.000 EUR (2x Preisgeld je 3.000 EUR) + NK (bereits zum HH 2023 angemeldet)

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, 2521200

„Kunst- und Kulturförderung“

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 529101 „kulturelle

Arbeiten“

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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