Drucksache - DrS/2006/069-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Frauenfachberatungsstellen/Veränderung der Auszahlungsmodalitäten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Tanja Brodzinski
- Beteiligt:
- Finanzbuchhaltung; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.08.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Förderung der Frauenfachberatungsstellen/Veränderung der Auszahlungsmodalitäten
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg bezuschusst drei Frauenfachberatungsstellen mit den Standorten Bad Segeberg, Norderstedt und Kaltenkirchen. Der Träger des Standortes Bad Segeberg ist das Frauenzimmer e.V. und die Standorte Norderstedt und Kaltenkirchen werden von den Frauenräume e.V. getragen. Aufgrund einer Vorgabe durch das Land Schleswig-Holstein haben beide Träger eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich verpflichten mussten, mit ihren Angeboten eng zu kooperieren. Dieses zeigt sich in der engen Abstimmung in den Beratungsleistungen und Veranstaltungen für den gesamten Kreis Segeberg und in der gegenseitigen Vertretung bei Personalausfällen. Die im Jahre 2006 vom Hauptausschuss beschlossene wirkungsorientierte Auszahlung erzeugt eine Wettbewerbssituation um die Anzahl der Beratungen, die die Vorgabe des Landes zur Kooperation unterläuft.
Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise kann dieser Zielkonflikt aufgelöst werden und die Kooperationsbemühungen der Beratungsstellen unterstützt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Förderung der Frauenfachberatungsstellen ab 01.01.2023 entsprechend der Fördermodalitäten des Landes Schleswig-Holstein durchzuführen. Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt anteilig mit 1,0 an das Frauenzimmer e.V. (Standort Bad Segeberg) und 1,5 an die Frauenräume e.V. (Standorte Norderstedt und Kaltenkirchen). Der Betrag wird für jeden Träger folgendermaßen ausgezahlt: je 50 % der Fördersumme zu Beginn eines Haushaltjahres und 50% in der Mitte des Jahres.
Die Auszahlung in einem Sockelbetrag von 80 Prozent und wirkungsorientiert anhand der geleisteten Beratungskontakte in Höhe von 20 Prozent entfällt. (s. Beschluss vom 28.08.2006 Drs/2006/069)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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