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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Antragstellung für Baulastauskünfte im Kreis Segeberg ist seit Juli 2022 online möglich.

 

Sachverhalt:

Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümer*innen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Diese dürfen sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

 

Im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes wurde in Zusammenarbeit von ITV.SH, Dataport und dem Kreis Nordfriesland ein Online-Dienst zur Antragstellung einer Baulastauskunft für Schleswig-Holstein erarbeitet. Dieser steht nun als erster Online-Dienst seit Juli dieses Jahres unter folgendem Link für den Kreis Segeberg zur Verfügung: Online-Baulastauskunft Kreis Segeberg

 

Anfragen für das Stadtgebiet Norderstedt sind weiterhin direkt an die Stadtverwaltung zu richten. Dort wird ein eigenständiges Baulastverzeichnis geführt.

 

Aktuell wird der Antrag per Mail an ein gesondertes Postfach zugestellt und auf herkömmlichen Wege bearbeitet. Die Auskunft wird abschließend in der Regel auf dem Postweg zugestellt. In einem weiteren Schritt ist nunmehr die Anbindung an die Online-Service-Infrastruktur (OSI) des Landes Schleswig-Holstein geplant, um auch die Antwort digital übermitteln zu können.

 

Als Ziel wird weiterhin die automatisierte Erteilung einer Baulastauskunft aus dem Fachverfahren verfolgt. Auf Grund der umfangreichen Anforderungen, auch an die Verfahrenshersteller zum Umsetzung der Anforderungen der Online-Dienste, ist dies jedoch voraussichtlich nicht kurzfristig realisierbar.

 

 

 

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