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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:

 

Die im Haushaltsjahr 2021 in den Teilbudgets L (Landrat), I (Zentrale Dienste) und III (Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit) entstandenen überplanmäßigen und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 4.947.692,89 EUR werden gem. § 57 Kreisordnung i.V. mit § 82 Gemeindeordnung genehmigt.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Die Überschreitungen der Teilbudgets L, I und III im Haushaltsjahr 2021 werden zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt insgesamt mit einem Jahresfehlbetrag von 4.174.932,56 EUR ab. Gegenüber der Haushaltsplanung entspricht dies einer Verschlechterung des Gesamtbudgets um 2.500.432,56 EUR.

Während es in den Teilbudgets der Ergebnisrechnung des Fachbereichs L zu einer Verbesserung von rd. 0,5 Mio. EUR kommt, liegen in den Teilbudgets der Fachbereiche I und III Überschreitungen von zusammen rd. 2,5 Mio. EUR vor.

In der Finanzrechnung/Investitionen kommt es in dem FB L zu einer Überschreitung von 24.726,50 EUR.

Dem Kreistag wird nunmehr ein Betrag von insgesamt 4.947.692,89 EUR zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2021 kam es in den folgenden Fachbereichen zu Teilbudgetverschlechterungen, die auf überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwandsbuchungen und Auszahlungsbuchungen zurückzuführen sind:

 

L     Landrat                24.726,50 EUR               

I     Zentrale Dienste                  3.900,72 EUR

 

III   Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit                   4.919.065,67 EUR

 

 

Die Teilbudgetüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

 

L Landrat                       

Exemplarisch werden folgende größere Abweichungen dargestellt und begründet:

 

 

Konto 7831 AZ Erwerb bew.Sachen AV >1000€                            8.786,05 EUR

 

Konto 7832 AZ für GWG 150,- - 1.000,-                                   5.166,17 EUR

 

Konto 7834 AZ Erwerb von Software                         10.774,28 EUR

 

Die Überschreitung des TP 1111 Kreisorgane ist begründet in den Investitionen (Netzwerkschrank, IPads, Laptops, Drucker und Software) für den Zensus. Hier mussten bereits im Jahr 2021 Investitionen getätigt werden um im Jahr 2022 fristgerecht mit den Erhebungen beginnen zu können.

 

FB I Zentrale Dienste

Exemplarisch werden folgende größere Abweichungen dargestellt und begründet:

 

Konto 5051/61/71 Rückstellung Beamte/Beihilfe/ATZ               613.234,00 EUR

 

Konto 5021000000 Beiträge Versorgungskasse Beamte           1.244.422,75 EUR

 

 

 

Wie auch in den Jahren zuvor unterliegen die Rückstellungen für Pensionen, Beihilfe und Altersteilzeit der Beamten und Beschäftigten großen Schwankungen und führen im Jahresabschluss 2021 zu einer deutlichen Steigerung. Darüber hinaus hat sich auch ein erhöhter Bedarf bei den Beiträgen der Versorgungskasse für Beamte aufwandserhöhend ausgewirkt. Bei beiden Sachverhalten ist der Kreis Segeberg von Daten Dritter angewiesen und hat keine Möglichkeit diese Abweichungen zu steuern.

Bis auf einen Betrag von 3.900,72 EUR konnten diese Mehraufwendungen durch Mehrerträge und Minderaufwendungen ausgeglichen werden.

 

 

 

FB III Soziales, Jugend, Bildung und Gesundheit     

 

Exemplarisch wird folgende größere Abweichung dargestellt und begründet:

 

 

 

Konto 53125 Zuweisung Norderstedt                                3.233.790,07 EUR

 

Konto 5331 SozLeist an natürl. Personen                     6.926.010,71 EUR

 

Die Revisionsverhandlungen über die Aufgabenübertragung der Jugendhilfe des Kreises Segeberg auf die Stadt Norderstedt (DrS. 2021/318) hatten zu hohen Aufwandssteigerungen im Kreishaushalt geführt. Weitere Aufwandssteigerungen endstanden im Bereich des SGB XII.

Bis auf einen Betrag von 4.919.065,67 EUR konnten diese Mehraufwendungen durch Mehrerträge und Minderaufwendungen ausgeglichen werden. Die zu genehmigen Beträge für die Ergebnisrechnung der Teilbudgets I und III betragen zusammen 4.922.966,39 EUR, obwohl die Gesamtergebnisrechnung 2021 lediglich um rd. 2,5 Mio. EUR überschritten wurde. Der Differenzbetrag konnte durch Verbesserungen der Teilbudgets L, II und IV ausgeglichen werden.

Die Überziehung im Teilbudget L - investiv- in Höhe von 24.726,50 EUR wird in vollem Umfang zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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