Drucksache - DrS/2022/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie "Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Frau Kristoffersen
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss schlagen vor, der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Mittel aus der Richtlinie Aktionsprogramm Unterstützung geflüchteter Familien und deren Umsetzung zu beantragen und bedarfsorientiert einzusetzen.
Für das Jahr 2023 sollen 88.000 EUR im Haushalt bereitgestellt werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Land Schleswig Holstein hat eine neue Richtlinie „Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien“ rückwirkend zum 01.03.2022 bis 31.12.2023 veröffentlicht. Zielsetzung ist, die Kommunen finanziell zu unterstützen, dass sowohl bedarfsgerechte niedrigschwellige Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für ukrainische Familien und geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen, als auch eine Betreuung dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen bei Bedarf ermöglicht wird. Im Sachverhalt werden die Rahmbedingungen zur Umsetzung dargestellt.
Sachverhalt:
Förderzweck:
Mit dem Landesaktionsprogramm werden niedrigschwellige Maßnahmen für schutzsuchende Familien mit Kindern in den Kreisen und kreisfreien Städten ausgebaut.
Dafür stellt das Land insgesamt für 2022 und 2023 15 Millionen EUR bereit.
Bestehende sozialräumliche Strukturen sollen erheblich gestärkt werden, indem Einrichtungen, wie Familienzentren und Frühen Hilfen, Verbände, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und auch Vereine, örtliche Träger, Ämter und Gemeinden am Bedarf orientierte Unterstützungslandschaft aufbauen und weiterentwickeln können. Hierzu sind von der Verwaltung schon erste Bedarfsabfragen erfolgt.
Die geflüchteten Familien sollen mit niedrigschwelligen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten, wie Eltern-Kind-Treffs, Sprachförderung für Kinder, Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche, Willkommens-Cafés oder Lotsendienste in den Sozialräumen bedarfsgerecht unterstützt werden.
Diese müssen von den Familien leicht erreichbar und zugänglich sein. Sie helfen den Familien nicht nur dabei, offene Fragen in ihrem völlig neuen Alltag zu klären, sondern bieten darüber hinaus soziale und emotionale Unterstützung durch gemeinsame Aktivitäten in Gruppenkontexten.
Art, Umfang und Höhe der Fördersumme
Für den Kreis Segeberg stehen im Jahr 2022 623.500 EUR zur Verfügung. Davon sind 200.000 EUR für Angebote in den Landesunterkünften vorbehalten. Für das Jahr 2023 wird noch mit den kommunalen Verbänden ein endgültiger Verteilerschlüssel abgestimmt. Erste Prognosen für das Jahr 2023 für die zur Verfügung stehenden Mittel liegen bei ca. 720.000 EUR.
Förderfähig sind Ausgaben in Ergänzung zu bereits bestehenden Förderungen von Bund, Land und Kommunen. Zusätzliche Maßnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege können nur anerkannt werden, wenn keine Doppelförderung zu einer zusätzlichen SQKM-Förderung entsteht.
Das Land trägt bis zu 90% der Ausgaben für Personal- und Sachausgaben für die Angebote. Einen Eigenteil in Höhe 10 % trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser Eigenanteil beträgt bei voller Ausnutzung des Volumens bis zu 69.277 EUR in 2022. Für das Jahr 2023 stehen nach erster Prognose 88.000 EUR zur Verfügung.
Der Eigenanteil kann mit den außerplanmäßigen Aufwendungen für die Versorgung von geflüchteten Ukrainer*innen durch den Beschluss des Kreistages am 24.03.2022 (DrS/2022/066) gedeckt werden.
Die bereits laufenden Eltern-Kind-Treffs in einigen Familienzentren werden bereits über die außerplanmäßigen Ausgaben gefördert und können über diese Richtlinie mitfinanziert werden.
Für die Verteilung der weiteren Mittel schlägt die Verwaltung folgenden Verteilerschlüssel vor:
Verteilschlüssel zu "Aktionsprogramm Unterstützung für geflüchtete Familien" | ||
Maßnahmen | Betrag | Prozent |
Niederschwellige frühpädagogische Angebote | 70.583,33 € | 15 |
Angebote zur Sprachförderung | 47.055,56 € | 10 |
Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen | 70.583,33 € | 15 |
Lotsenprojekte/Infoveranstaltung | 235.277,78 € | 50 |
Angebote der Begegnung (Willkommenscafés) | 47.055,56 € | 10 |
Teilaufwendungen | 470.555,55 € | 100 |
Angebote in Landesunterkünften | 222.222,00 € | 100 |
Die Maßnahmen können von den oben genannten Leistungsberechtigten bis zum 31.08.2022 bei der Verwaltung beantragt werden. Ein Antragsformular wird bereitgestellt. Die Verwaltung gewährleistet eine wirtschaftliche und wirksame Umsetzung der bereitgestellten Mittel. Hierzu finden fachdienstübergreifend Bedarfsabsprachen und Evaluationen statt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 70.000 EUR für 2022 abgedeckt (DrS 2022/066) nach Prognose für 2023 ca. 88.000 EUR |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3632 | |
x | In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 3632500 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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386,5 kB
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