Drucksache - DrS/2022/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsverlängerung der bestehenden "Auszeitmaßnahmen (TiP)" des Kreisjugendamtes Segeberg um ein Jahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Verfasser 1:
- Frau Vernal
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.06.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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30.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die bestehenden Auszeitmaßnahmen (zukünftig TiP) werden durch eine Interimsvergabe um ein Jahr (SJ 2022/23) verlängert. Für das folgende Schuljahr (2023/24) werden die auf Grundlage des neuen Konzeptes prognostizierten Kosten anteilig für das Haushaltsjahr 2023 berücksichtigt. Die Mittel in Höhe von 299.614,077 werden für das Jahr 2023 bereitgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verträge der „Temporären Maßnahmen zur Erziehungshilfe im Kreis Segeberg (Temporäre intensivpädagogische Maßnahmen = TiP), umgangssprachlich „Auszeitmaßnahmen“, an den Standorten Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Hartenholm (Kaltenkirchen), Bad Bramstedt und Trappenkamp mit bis zu 25 zeitgleichen Plätzen laufen zum 31.07.2022 aus. Der Fortsetzung der Maßnahme wurde von den Kooperationspartnern Kreisjugendamt und der Unteren Schulbehörde für den Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2023 zugestimmt. In Abstimmung mit der Vergabestelle des Kreises Segeberg können bis zur endgültigen Neuausschreibung die Maßnahmen über eine Interimsvergabe um ein Jahr verlängert werden.
Sachverhalt:
Die Vertragsverlängerungen der DrS/2021/116 wurde entsprechend der Verträge umgesetzt. Die dort beschriebenen Sachverhalte und Rahmenbedingungen sind noch aktuell.
Nach den Sommerferien 2021 startete die Arbeitsgruppe TiP. Diese wird federführend von Vertreter*innen des Kreisjugendamtes und des Schulamtes organisiert und durchgeführt und setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Schulamt: zwei Schulleiter*innen eines Förderzentrums und die Kreis-Fachberaterin
- Jugendamt: 3 FDL (Nord, Ost, West) und Bildungsplanung
Die Arbeitsgruppe TiP hat sich über das Schuljahr mehrere Male getroffen. Zum Beginn der Arbeitsphase wurden auch aktive Träger des Kreises Segeberg und interessierte Schulleitungen durch das Schulamt eingeladen.
Die Einladung stieß auf reges Interesse, und es gingen für diese Veranstaltungen sowohl von Träger- als auch Schulseite zahlreiche Anmeldungen ein. Auf Grund der Corona-Situation konnten nicht alle Interessierten an den vorbereitenden Veranstaltungen teilnehmen. Daher wurde, um alle Bedarfe im Kreis Segeberg bzgl. der „Auszeitmaßnahmen“ mit in die Überlegungen einbeziehen zu können, zusätzlich eine Umfrage durchgeführt.
Die ersten beiden Sitzungen zeigten, dass es einen dringenden Bedarf für diese Zielgruppe der Schüler*innen gibt und dass sich dieser vermehrt auch in der Sek I findet. Aber auch im Bereich Grundschule ist der Bedarf weiterhin hoch. Es herrschte ein offenes und konstruktives Arbeitsklima, dass die Dringlichkeit dieser Thematik noch unterstreicht.
Zur Abstimmung der ausschreibungsrelevanten Inhalte haben sich dann nur noch die Kooperationspartner getroffen. Es wurde ein TiP-Konzept verfasst, dass sich nun in der Abstimmung mit der Jugendamtsleitung und den Schulräten befindet. Sobald diese final abgestimmt ist, wird diese mit der Beschlussvorlage zu den zukünftigen TiP-Maßnahmen im JHA und BKS zur Abstimmung vorgelegt.
Um den Prozess und die Ausschreibung sinnhaft abschließen und um eine lückenlose Betreuung der Schüler*innen dieser Maßnahme gewährenleisten zu können, wird eine Verlängerung der bestehenden Verträge über Interimsvergabe erfolgen.
Der lückenlose Anschluss an die bestehenden Maßnahmen ist gerade bei den Jugendlichen mit einem Förderstatus E (sozial und emotionale Entwicklung) essentiell, da hier die pädagogische Arbeit nur auf Grund verlässlicher und kontinuierlicher Beziehungsarbeit stattfinden kann. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt davon maßgeblich ab. Sollte hier eine zeitliche Lücke der „nicht Betreuung“ entstehen, ist zu befürchten, dass diese Jugendlichen in den Bereich Absentismus fallen würden und die Bemühungen zur Reintegration in das Schulleben noch erheblich schwerer und kostenintensiver werden. Schüler*innen ohne Schulabschluss sind potentiell armutsgefährdet und bedürfen erheblicher Förderung, um am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt platziert zu werden bzw. fallen frühzeitig ins Hilfesystem des Jobcenters.
Rechtliche Grundlage
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen zu unterstützen.
Nach § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“ im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. In erster Linie geht es um die Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt sowie die soziale Integration. § 13 Abs. 4 SGB VIII weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angebote der Jugendhilfe mit den Maßnahmen von z. B. Schule bzw. Schulverwaltung und weiteren Institutionen abgestimmt werden sollten.
Vertragsverlängerung
Angestrebt wurde eine neue Konzeptionierung der TiP-Maßnahmen (indizierte Ebene) beginnend mit dem SJ 2022/23. Auf Grund der hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung beider Kooperationspartner im Rahmen des Wiederaufflammens der Corona-Pandemie konnten das Konzept und damit die Ausschreibung noch nicht final abgestimmt werden.
Daher haben beide Kooperationspartner der Fortsetzung dieser Maßnahmen unter bestehenden Bedingungen zugestimmt.
Zudem soll die Wirksamkeit der Maßnahme bei der Verlängerung in den Fokus gerückt werden.
Finanzen
Die Finanzen für den Zeitraum 31.07.2022 bis 31.12.2022 sind über den bestehenden Haushalt 2022 abgedeckt.
Da die Maßnahme pro Schuljahr geplant wird, müssen für die Vertragsverlängerung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2023 139.204,077 Euro bereitgestellt werden.
Für die Maßnahme des Schuljahres 2023/24, die einen weiteren SEK I Standort erhalten soll (inkl. Raummiete), sind für die Monate August bis Dezember 2023 Kosten von 160.410 € zu erwarten.
Ansatz Fachleistungsstunde 48,54 € | Pro Monat in € | Miete pro Monat in € | Pro Monat | Planung 2023 Aug.-Dez. in € |
Henstedt-Ulzburg GS | 5.097 | 0 |
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Kaltenkirchen SEK I | 5.097 | 750 |
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Kaltenkirchen GS | 5.097 | 0 |
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Bad Bramstedt GS | 5.097 | 0 |
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Trappenkamp GS | 5.097 | 0 |
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Neuer SEK I Standort | 5.097 | 750 |
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| 30.582 | 1.500 | 32.082 | 160.410 |
August-Dezember |
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| 160.410 |
Der zu beantragende Betrag für die TIP-Maßnahmen für das Gesamtjahr 2023 mit 5 Standorten bzw. ab dem 01.08.2023 mit 6 Standorten im Kreis Segeberg beträgt für das pädagogische Personal 279.727 € und liegt damit leicht über der Fortschreibung des Haushaltes (60.978,44€).
Tip-Maßnahmen 2023 | 5 Standorte und 1 Miete in € | 6 Standorte und 2 Mieten in € | Gesamtkosten 2023 in € |
Januar bis Juli 2023 | 139.204 | 0 |
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August bis Dezember 2023 | 0 | 160.410 |
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Januar – Dezember 2023 |
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| 299.614 |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es werden Mittel in Höhe von 299.614 für das Jahr 2023 bereitgestellt. |
x | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
