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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zum 60.000 €.

 

Die Kreisverwaltung soll mit dem Betreiber der Klinik in Borstel in Verhandlungen treten, um einen Mietvertrag zu erreichen, der es dem Kreis ermöglicht, die Einrichtung in Borstel jederzeit als Unterkunft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wieder zu reaktivieren. Die Laufzeit des Vertrages soll am 01.08.2022 beginnen und am 31.12.2022 enden; der Vertrag soll die Option enthalten, dass sich die Laufzeit jeweils um zwei Monate verlängert, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vorher gekündigt wird.

 

Ferner sollte im Vertrag vereinbart werden, dass der Ursprungsvertrag wieder reaktiviert wird mit den darin festgeschriebenen Kosten in Höhe von 51.080,88 € monatlich, sofern der Kreis Segeberg wieder die Unterkunft in Borstel reaktiviert.

 

Die Fraktionen sind bei einer Reaktivierung der Unterkunft entsprechend zu informieren.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Einrichtung zur Unterbringung geflüchteter Menschen aus der Ukraine in der Klinik Borstel soll geschlossen werden. Die Kreisverwaltung möchte jedoch die Möglichkeit haben, die Unterkunft zu reaktivieren, falls die Anzahl der Geflüchteten wieder steigen sollte. Hierfür sind Kosten in Höhe von bis zum 60.000 € für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

 

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg betreibt in der ehemaligen Klinik in Borstel eine Unterkunft für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des Krieges das Kreisgebiet erreichen. Die dort lebenden Personen sollen dort für wenige Tage aufgenommen werden, ehe sie an die Städte, Ämter und Gemeinden verteilt werden.

 

Die Anzahl der geflüchteten Menschen ist nicht so hoch, wie zu Beginn des Krieges angenommen. Derzeit werden alle Personen, die dem Kreis zugewiesen werden, vom Land direkt an die Kommunen verteilt.

 

In der Unterkunft in Borstel halten sich derzeit lediglich 17 Personen mit Beeinträchtigungen und deren Begleitpersonen auf, für die noch kein adäquater Wohnraum gefunden werden konnte. Die Kreisverwaltung ist in Gesprächen mit den Kommunen, um zeitnah eine angemessene Unterkunft für diese Personen zu finden. Die Kosten für die Einrichtung in Borstel trägt bis zum 31.07.2022 das Land.

 

Der Kreis Segeberg hat sich entschlossen, die Einrichtung in Borstel bis spätestens zum 31.08.2022 zu schließen, sobald alle Personen in den Kommunen untergebracht sind. Allerdings möchte der Kreis die Unterkunft bis auf Weiteres für den Fall vorhalten, dass die Anzahl der Geflüchteten wieder steigt und der Kreis die Einrichtung wieder benötigt, um die Personen dort unterzubringen. Gleichzeitig erhalten die Kommunen dann ein paar Tage Zeit, um ggf. zunächst Unterkünfte für die Personen vorzubereiten.

 

Damit die Einrichtung in Borstel ggf. schnell wieder reaktiviert werden kann, soll die Ausstattung in der Unterkunft bestehen bleiben. Lediglich der Betrieb und die Versorgung werden eingestellt.

 

Der Mietvertrag in der bestehenden Form läuft zum 31.07.2022 aus. Hinsichtlich der „Vorhaltekosten“/Anschlussvertrag werden derzeit von der Kreisverwaltung Verhandlungen mit dem Klinikbetreiber geführt, die Kosten dürften aber bis zu 10.000 € monatlich zzgl. Nebenkosten betragen. Die Laufzeit des Vertrages müsste zum 01.08.2022 beginnen und am 31.12.2022 enden, ggf. mit der Option, dass sich die Laufzeit jeweils um zwei Monate verlängert, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vorher gekündigt wird.

 

Sofern die Einrichtung in Borstel wieder vom Kreis benötigt wird, sollte in dem neu abzuschließenden Vertrag vereinbart werden, dass der Ursprungsvertrag wieder reaktiviert wird mit den darin festgeschriebenen Kosten in Höhe von 51.080,88 € inkl. Nebenkosten monatlich. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

60.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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