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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis stimmt den Änderungen des Aufgabenübertragungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband e.V. gemäß Anlage 3 (Entwurf Vertrag neu) zur DrS/2022/062 zu.

Der Vertrag tritt zum 01.07.2022 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 01.01.2011.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gemäß Artikel 13 (3) der Landesverfassung Schleswig-Holstein (LVerf SH) gehört es zu den Aufgaben des Kreises, den Sport zu fördern. Der Kreis gewährt im Rahmen der Sportförderung Zuschüsse zu Investitionen (Sportstättenbau) und Zuschüsse für laufende Sportzwecke. Die Aufgabe der gesamten Antragsbearbeitung zwecks Gewährung der Zuschüsse hat der Kreis per Vertrag an den Kreissportverband übertragen. Die zu übertragenden Aufgaben sollen angepasst werden. Näheres dazu im Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

 

1. Aufgabenvertrag und Richtlinien

 

1.1 Aufgabenvertrag:

 

Zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreissportverband besteht seit dem 01.01.2011 ein unbefristeter Aufgabenübertragungsvertrag. Dieser wurde im Laufe der Jahre mehrfach angepasst. Darin ist vertraglich geregelt, welche Aufgaben der Kreis im Bereich der Sportförderung an den KSV übertragen hat, auf welche Weise und in welcher Höhe der Sport finanziell gefördert wird.

Ferner ist geregelt, in welcher Höhe der KSV einen Verwaltungskostenzuschuss für diese Aufgabenerfüllung erhält.

 

1.2 Richtlinien:

 

Die folgend genannten Richtlinien sind die Grundlagen zur Sportförderung im Kreis Segeberg:

a) Der Kreis fördert den Sport aufgrund der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung des Baues und der Verbesserung von Sportstätten sowie zur Anschaffung von Sportgeräten vom 01.01.2018.

b) Der Kreis fördert den Sport aufgrund der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen, zuletzt geändert mit Wirkung ab dem 01.01.2019.

Diese sind daher die Grundlage für die Aufgabenerfüllung.

 

2. Beschluss des Kreistages (DrS 2017/193-2) vom 23.09.2021

 

2.1 Beschlussfassung über die Höhe der Fördermittel:

 

für Investitionsvorhaben zwecks Neubau und Verbesserung von Sportstätten (s.Pkt.1.2 a) für die Zeit vom 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2024

sowie

für die Digitalisierung des Sports ab dem Jahr 2022 unbefristet.

 

(Über die fortlaufenden Fördermittel u.a. s.Pkt.1.2 b) wurde nicht neu beraten, da diese sich in der Höhe nicht ändern sollten und zu diesem Zeitpunkt bereits unbefristet beschlossen waren)

 

In der anliegenden Gegenüberstellung (s. Anlage 2: Synopse KSV Vertrag BKS) sind die Änderungen bezüglich der Fördersummen aufgrund des Beschlusses in den bestehenden Vertrag bereits eingepflegt.

 

2.2 Beschluss über den Verwaltungskostenzuschuss:

 

Im Zeitraum vom 01.01.2022 befristet bis 31.12.2024 erhält der KSV für die Aufgabenerfüllung weiterhin einen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000,00 EURO. Dieser kann um tarifliche Erhöhungen angepasst werden.

 

Zum Verwaltungskostenzuschuss gibt es aktuell eine neue Antragstellung (Näheres dazu unter Pkt. 3 dieser Vorlage)

 

3. Entwurf über weitere Anpassungen des Vertrages / Beratung DrS/2022/062

 

Über den Beschluss zu den Fördermitteln für die kommenden Jahre hinaus kam es in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport am 17.08.2021 nicht zu einer Abstimmung über die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Anpassungen des Vertrages.

 

Zu diesen und weiteren Punkten haben sich der KSV und Kreis inzwischen ausgetauscht und sich teils von zuständigen Stellen beraten lassen.

Dabei geht es zum Beispiel um den Datenschutz, um Gendermainstreaming, die Haftung, das Prüfungsrecht sowie die Umsetzung der Prüfungspflicht (eingehendere Prüfungen der Antragsunterlagen bei laufenden Förderungen), die neue Aufgabe der Umsetzung der Digitalisierung des Sports sowie eine übersichtlichere Darstellung der rdermittelpositionen und der Auszahlungstermine der Fördersummen.

Ferner soll der KSV neben den vorstehend genannten Aufgaben auch neue Aufgaben im Bereich Kinder-und Jugendschutzes erhalten.

 

 

Der Kreissportverband ist selbst als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Trägervereinbarung zum Kinder-und Jugendschutz, die der Kreis Segeberg im Jahr 2008 in Form einer Nebenabrede (s. Anlage 1 Nebenabrede) mit dem KSV abgeschlossen hatte, sollte zukünftig nicht mehr Bestandteil des Aufgabenübertragungsvertrages sein. Es werden in Kürze Trägervereinbarungen gemäß §8a und § 72 a SGB VIII (Sozialgesetzbuch)  unabhängig davon neu abgeschlossen.

 

Die zusätzlichen Aufgaben ergeben sich aus den neuen Förderrichtlinien für die Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen (DrS 2022/064). Diese Aufgaben sind in der Beschlussvorlage DrS/ 2022-062-1 näher erläutert. Bei der Beschlussvorlage DrS 2022/062-1 geht es um einen neuen Antrag des KSV vom 10.03.2022.  Aufgrund der neuen Aufgaben beantragt der KSV die Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses (s. auch Pkt 2.2 dieser Vorlage) von 72.000,00 EURO auf mindestens 155.000,00 EUR.

 

Inzwischen haben sich der Kreis sowie der KSV auf einen neuen Vertragsentwurf verständigt (s. Anlage 3: Lesefassung und s. Anlage 2: Synopse Entwurf KSV Vertrag/Gegenüberstellung alter Vertrag und neuer Vertrag).

Der Kreis und der KSV haben sich darauf verständigt, dass der Vertrag vom 01.01.2011 mit dem Abschluss des neuen Vertrages aufgehoben wird.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

TP 421: Mittel stehen zur Verfügung

s. DrS 2022/062-1 gffs. 2022 einmalig: 41.500,00 € (für Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022) ab 2023 jeweils 155.000,00 € p.A.

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:421

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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