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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/198-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 2.040.000 €. Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt, die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage wird die aktuelle Kostenentwicklung mit Stand des Kostenvoranschlags dargestellt. Hiernach ist für die Umsetzung der Maßnahme eine Budgeterhöhung von 2.040.000 € erforderlich.

 

Sachverhalt:

Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planungsbüros erfolgte im Mai 2021, Corona bedingt konnte jedoch der Terminrahmen für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen seitens der Planungsbüros nicht eingehalten werden. Die nun vorgelegten verpreisten Leistungsverzeichnisse für etwa 77% der Bauleistungen und die Hochrechnung der noch fehlenden Leistungsverzeichnisse zeigen eine Kostensteigerung von insgesamt 26,5%.

 

Im vorliegenden Kostenvoranschlag sind folgenden Mehrleistungen enthalten:

 

Anpassung der Regenrückhaltung im Bestand

  138.000,00 €

Gerätelager an der Sporthalle

    28.750,00 €

Wärmepumpe als Anforderung für Fördermittel

  109.250,00 €

PV-Anlage zur Erfüllung EWKG/GEG

  166.750,00 €

Summe:

  442.750,00 €

 

Die reinen Baupreissteigerungen gegenüber der Kostenberechnung liegen bei 1.597.250 € (20,7%) und begründen sich aus der aktuell angespannten weltpolitischen Lage. Die Entwicklung der Baupreise ist nicht absehbar, weitere Preissteigerungen sind hier nicht berücksichtigt.

 

Für die Fortsetzung der Maßnahme werden zusätzliche investive Mittel in Höhe von 2.040.000 € benötigt.

Es können bewilligte Fördermittel in Höhe von 758.745,00 € gegengerechnet werden, somit beträgt die verbleibende Differenz 1.281.255 €

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst mit Beschluss der Budgeterhöhung durch den Kreistag am 30.06.22 erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt die Finanzierung nicht gesichert ist und somit kein Vergabeverfahren gestartet werden kann.

 

Zum Bauausschuss am 06.09.2022 sollte der Kostenanschlag mit mindestens 90% Kostensicherheit vorliegen, so dass vor Auftragserteilung durch einen weiteren Beschluss (Stufe 3) auf weitere Kostensteigerungen reagiert werden kann.

 

Mit Anpassung der Terminplanung ergibt sich als frühester Baubeginn der 24.10.2022, die Nutzungsaufnahme ist für den 22.07.2024 vorgesehen.

Diese Zeitschiene ist vorbehaltlich der Möglichkeit der Auftragsvergabe und Lieferbarkeit der Baustoffe zu sehen.

 

Die Kostenentwicklung und der aktualisierte Terminplan sind beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die investiven Mittel sind auf dem Produktkonto 1116990.7851 im Haushalt 2020-2023 in Höhe von 7.710.000 € enthalten. Es müssen zusätzliche Mittel in Höhe von 2.040.000 € im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt werden:

 

2020-2023:      7.710.000 €

2024:               2.040.000 €

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan:1116

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1116990.7851

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 1116990.6811 in Höhe von 758.745 €

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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