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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Erstellung einer Broschüre zur Dokumentation des Projektes „Erinnerung ins Land tragen!“ durch den Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. wird im Jahr 2022 mit einem Zuschuss in Höhe von 500 EUR gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt einen Anteil der max. möglichen Fördersumme (max. Höhe 4.250 EUR (~50%) dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evtl. Rückforderung.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Trägerverein KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. beantragt einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 500 EUR zur Abschlusspublikation des Projektes „Erinnerung ins Land tragen!“.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.05.2022 stellt der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Abschlusspublikation des Projektes „Erinnerung ins Land tragen!“.

 

  1. Antragsinhalt / Fördermöglichkeit

Im Antrag wird dargestellt, dass die Broschüre von einer Grafikagentur hochwertig gestaltet und sowohl digital als auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen wird. Mit einem Umfang von ca. 80 Seiten soll die Publikation zum einen die Dokumentation des Projektes beinhalten und zum anderen als professionelle Arbeitshilfe dienen. Ziel sei es zudem ehrenamtliche Initiativen zu ermutigen ihre pädagogische Arbeit weiterzuentwickeln und Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Gedenkstättenpädagogik zu eröffnen. Weitere Informationen zum Projekt sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

  1. Finanzierungsplan und Förderfähigkeit

 

Die Gesamtkosten für die Publikation wurden mit 8.500 EUR kalkuliert.

Gemäß den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 muss sich ein Antragsteller grundsätzlich an den Kosten für das Projekt beteiligen. Im Finanzierungsplan wird dargestellt, dass Eigenmittel i.H. von 1.500 EUR durch den Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. übernommen werden. Weitere Förderungen durch Stiftungen oder die öffentliche Hand sind beantragt und zum Teil bewilligt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Kosten i.H. von 6.500 EUR bereits gedeckt (s. Anlage 1).

Die KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen beantragt einen Zuschuss in Höhe von 500 EUR (~5.9% der Gesamtkosten).

 

Der Trägerverein der KZ Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. erhält für die Jahre 2021-2023 bereits eine institutionelle Förderung durch den Kreis Segeberg. Der Verein wurde darüber informiert, dass beim Antrag darauf geachtet werden muss, dass eine Doppelförderung durch den Kreis ausgeschlossen ist. Mit dem Vertrag der institutionellen Förderung wird in Bezug auf das Projekt eine Personalstelle gefördert, die zusätzlich benötigt wurde. Das Modell-Projekt selbst wird für den Zeitraum 01.09.20-31.12.22 von der Bundesministerin für Kultur und Medien, der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten und dem Landesbeauftragten für politische Bildung Schleswig-Holstein gefördert. Für die Publikation stellt der im Rahmen der institutionellen Förderung keine Mittel zur Verfügung , so dass keine Doppelförderung besteht.

 

Das Vorhaben erfüllt aus Sicht der Verwaltung die Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur.

 

3. Fördergrundlagen

Förderanträge sind zu prüfen nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 01.01.2017 i.V.m. den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur vom 01.01.2018 und in jedem Einzelfall vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu entscheiden.

 

Für die konsumtive Förderung stehen insgesamt 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung für ein Projekt mit max. 50% (sonst 20%) der förderfähigen Kosten bewilligt werden kann. So könnten in diesem Fall eine Förderung in Höhe von max. 4.250 EUR abgerufen werden.

 

Der geringfügige Zuschuss in Höhe von 500 EUR kann gewährt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig 500 EUR wie beantragt.

 

x

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung (50.000 EUR im Ansatz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531840 Zuw. F. ku. Zw.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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