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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stellt den Bedarf für ein multifunkti­onales Außensportfeld am BBZ Bad Segeberg fest.

 

Die notwendigen Fach- und Finanzplanungen sind vom Fachdienst 11.60 Techni­sches Gebäudemanagement vorzunehmen und anschließend im Bauausschuss zu beraten.

 

Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt durch den Kreistag zum Haushalt 2023.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Für das BBZ Bad Segeberg Errichtung eines multifunktionalen Außensportfeldes neben der Kreissporthalle beantragt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat über den Bedarf zu entscheiden. Die fachliche und Finanzierungsplanung ist anschließend vom zuständigen Fachdienst auszuarbeiten und dann Beratungsge­genstand im Bauausschuss.

 

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

Alle weiterführenden Schulen in Bad Segeberg verfügen über ein Außenfeld für den Sportunterricht, nur das BBZ Bad Segeberg nicht. Durch eine Außensportan­lage können zusätzlich Sportzeiten für die Schulklassen am BBZ angeboten wer­den. Sport im Freien, an der frischen Luft, ist derzeit nicht möglich.

Derzeit findet der Sportunterricht in der Kreissporthalle auf den durch die mobi­len Trennwände verkleinerten Hallenfeldern statt. Für Mannschaftssportarten wie Basketball und Fußball kann die Halle aus Platzgründen nur eingeschränkt ge­nutzt werden. Auch die bei den Jugendlichen beliebten Sportarten wie Beachvol­leyball und Beach Soccer können nicht gespielt werden.

 

2. Antrag

Der Geschäftsführer des BBZ Bad Segeberg, Herr Sandbrink, beantragt die Er­richtung eines multifunktionalen Außensportfeldes, auf dem z.B. Basketball, Fuß­ball, Floorball, Minitennis und Volleyball gespielt werden können. Es sollten min­destens zwei Felder zur Verfügung stehen. Ebenfalls sollten zwei Felder für Beachvolleyball oder Beach Soccer geschaffen werden. Die Größe der Felder soll­ten etwa 16 bis 20 Meter x 28 bis 40 Meter betragen.

 

3. Beurteilung des Bedarfes

Die Feststellung, dass alle anderen weiterführenden Schulen über Außensportan­lagen verfügen ist korrekt. Sportunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schulen, denn er fördert die körperliche, seelische, kognitive und soziale Entwicklung der Schüler*innen. Der Schulsport kann weniger interes­sierten Jugendlichen Wege für eine eigenverantwortliche lebensbegleitende sportliche Betätigung aufzeigen und so dem stetig wachsenden Bewegungsman­gel entgegenwirken.

Durch die räumliche Nähe des Fachdienstes 51.10 zum BBZ Bad Segeberg und der Kreissporthalle ist die Situation hinsichtlich des Sportunterrichtes dort offen­kundig. Die Verwaltung sieht den Bedarf für ein Außensportfeld.

 

4. Größe der Anlage / Nutzungsmöglichkeiten

Der Geschäftsführer des BBZ Bad Segeberg beantragt insgesamt vier Sportfel­der, und zwar zwei Hartplätze und zwei Beachballplätze. Nach Rücksprache mit ihm und dem Kreissportverband käme auch eine außerschulische Nutzung durch Vereine oder die Öffentlichkeit in Betracht.

Insbesondere Beachballplätze gibt es bisher in Bad Segeberg und dem Kreisge­biet kaum. Bei zwei Feldern wären auch Wettkämpfe möglich. Wenn in eine sol­che Anlage investiert wird, so sollte diese bestmöglich genutzt werden.

 

5. Mögliche Planung / Realisierung

Da die Kreissporthalle 2023 energetisch saniert werden soll und deshalb zeitwei­se nicht für den Sportunterricht genutzt werden kann, bittet Herr Sandbrink um eine schnellstmögliche Umsetzung.

Dieser Wunsch ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es handelt sich um eine Investi­tionsmaßnahme. Die Haushaltmittel müssten nach Vorplanung durch den zustän­digen Fachdienst und Beratung im Fachausschuss im Haushalt 2023 bereitgestellt werden, bevor eine Ausschreibung veranlasst und die Maßnahme umgesetzt werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt, den grundsätzliche Bedarf für ein Außensportfeld am BBZ Bad Segeberg festzustellen, damit weitere Planungsschritte eingeleitet wer­den können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 Nach Bedarfsfeststellung vom zuständigen Fachdienst und Ausschuss zu er­mitteln.

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

s.o.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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