Drucksache - DrS/2022/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des BBZ Bad Segeberg auf Errichtung eines multifunktionalen Außensportfeldes neben der Kreissporthalle (Bedarfsfeststellung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beteiligt:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport stellt den Bedarf für ein multifunktionales Außensportfeld am BBZ Bad Segeberg fest.
Die notwendigen Fach- und Finanzplanungen sind vom Fachdienst 11.60 Technisches Gebäudemanagement vorzunehmen und anschließend im Bauausschuss zu beraten.
Die Maßnahme steht unter Finanzierungsvorbehalt durch den Kreistag zum Haushalt 2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für das BBZ Bad Segeberg Errichtung eines multifunktionalen Außensportfeldes neben der Kreissporthalle beantragt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat über den Bedarf zu entscheiden. Die fachliche und Finanzierungsplanung ist anschließend vom zuständigen Fachdienst auszuarbeiten und dann Beratungsgegenstand im Bauausschuss.
Sachverhalt:
1. Hintergrund
Alle weiterführenden Schulen in Bad Segeberg verfügen über ein Außenfeld für den Sportunterricht, nur das BBZ Bad Segeberg nicht. Durch eine Außensportanlage können zusätzlich Sportzeiten für die Schulklassen am BBZ angeboten werden. Sport im Freien, an der frischen Luft, ist derzeit nicht möglich.
Derzeit findet der Sportunterricht in der Kreissporthalle auf den durch die mobilen Trennwände verkleinerten Hallenfeldern statt. Für Mannschaftssportarten wie Basketball und Fußball kann die Halle aus Platzgründen nur eingeschränkt genutzt werden. Auch die bei den Jugendlichen beliebten Sportarten wie Beachvolleyball und Beach Soccer können nicht gespielt werden.
2. Antrag
Der Geschäftsführer des BBZ Bad Segeberg, Herr Sandbrink, beantragt die Errichtung eines multifunktionalen Außensportfeldes, auf dem z.B. Basketball, Fußball, Floorball, Minitennis und Volleyball gespielt werden können. Es sollten mindestens zwei Felder zur Verfügung stehen. Ebenfalls sollten zwei Felder für Beachvolleyball oder Beach Soccer geschaffen werden. Die Größe der Felder sollten etwa 16 bis 20 Meter x 28 bis 40 Meter betragen.
3. Beurteilung des Bedarfes
Die Feststellung, dass alle anderen weiterführenden Schulen über Außensportanlagen verfügen ist korrekt. Sportunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schulen, denn er fördert die körperliche, seelische, kognitive und soziale Entwicklung der Schüler*innen. Der Schulsport kann weniger interessierten Jugendlichen Wege für eine eigenverantwortliche lebensbegleitende sportliche Betätigung aufzeigen und so dem stetig wachsenden Bewegungsmangel entgegenwirken.
Durch die räumliche Nähe des Fachdienstes 51.10 zum BBZ Bad Segeberg und der Kreissporthalle ist die Situation hinsichtlich des Sportunterrichtes dort offenkundig. Die Verwaltung sieht den Bedarf für ein Außensportfeld.
4. Größe der Anlage / Nutzungsmöglichkeiten
Der Geschäftsführer des BBZ Bad Segeberg beantragt insgesamt vier Sportfelder, und zwar zwei Hartplätze und zwei Beachballplätze. Nach Rücksprache mit ihm und dem Kreissportverband käme auch eine außerschulische Nutzung durch Vereine oder die Öffentlichkeit in Betracht.
Insbesondere Beachballplätze gibt es bisher in Bad Segeberg und dem Kreisgebiet kaum. Bei zwei Feldern wären auch Wettkämpfe möglich. Wenn in eine solche Anlage investiert wird, so sollte diese bestmöglich genutzt werden.
5. Mögliche Planung / Realisierung
Da die Kreissporthalle 2023 energetisch saniert werden soll und deshalb zeitweise nicht für den Sportunterricht genutzt werden kann, bittet Herr Sandbrink um eine schnellstmögliche Umsetzung.
Dieser Wunsch ist grundsätzlich nachvollziehbar. Es handelt sich um eine Investitionsmaßnahme. Die Haushaltmittel müssten nach Vorplanung durch den zuständigen Fachdienst und Beratung im Fachausschuss im Haushalt 2023 bereitgestellt werden, bevor eine Ausschreibung veranlasst und die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt, den grundsätzliche Bedarf für ein Außensportfeld am BBZ Bad Segeberg festzustellen, damit weitere Planungsschritte eingeleitet werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Nach Bedarfsfeststellung vom zuständigen Fachdienst und Ausschuss zu ermitteln.
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| s.o. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
