Drucksache - DrS/2022/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Förderung von Vorhaben gemäß der Grundsätze für die Förderung der Kunst und Kultur im Kreis Segeberg Hier: Projekt VHS Bad Segeberg, Museum Segeberger Bürgerhaus - zeitgemäße Präsentation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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21.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Einrichtung von zeitgemäßen Präsentationsformen der Ausstellungen im Museum Segeberger Bürgerhaus in Trägerschaft der VHS Bad Segeberg wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.500 EUR (~50% der Kosten) gefördert.
Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rückforderung.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Museum Segeberger Bürgerhaus befindet sich in Trägerschaft der VHS Bad Segeberg. Für die Einrichtung von zeitgemäßen Präsentationsformen der Ausstellungen durch Tablets und Videos wird eine Kulturförderung beantragt.
Sachverhalt:
1. Das Museum
1949 erwarb die Stadt Bad Segeberg das Segeberger Bürgerhaus. In den Jahren 1963/64 wurde es von Grund auf renoviert und für eine Nutzung als Museum umgebaut. Im November 1964 konnte es der Öffentlichkeit als „Heimatmuseum" zugänglich gemacht werden. Seitdem das Museum im Jahre 2012 in die Trägerschaft der Volkshochschule Bad Segeberg übergeben worden ist, wird sukzessive eine neue Dauerausstellung aufgebaut.
Einerseits wird nun die 470-jährige Geschichte des Hauses und seiner Bewohner in den Mittepunkt gerückt, daneben wird erstmals eine Dauerausstellung zur 800-jährigen Stadtgeschichte Segebergs präsentiert. Diese Dauerausstellung, zahlreiche Sonderausstellungen, Vorträge, Führungen sowie eine aktive Öffentlichkeitsarbeit machen das Museum zu einem vielfältigen, bedeutsamen Kulturstandort mit Besucher*innen aus dem Kreis Segeberg und der Region.
2. Antrag auf Förderung zeitgemäßer Präsentationsformen
Im Antrag wird dargestellt, dass sich das Leseverhalten und auch die Darstellung von Kultur und Geschichte in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Die Vermittlung der Kultur und der Geschichte der Stadt soll möglichst vielen Interessierten nähergebracht werden, und zwar durch geeignete, moderne (digitale) Medien und Methoden. Hierfür wird Unterstützung benötigt.
Die VHS hatte sich vorab nach Fördermöglichkeiten erkundigt. Sie wurde darüber informiert, dass investive Maßnahmen (Anschaffung Tablets – Kosten in Höhe von 3.000 EUR) aus den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht förderfähig sind. Dafür tritt nunmehr der FREUNDESKREIS Segeberger Bürgerhaus von 1541 e.V. ein.
Für die Erstellung der Videostreams (Aufnahmen, Storyboard, Bearbeitung), deren Implementierung vor Ort sowie für die museumpädagogische Implementierung wurden Kosten in Höhe von 7.000 EUR kalkuliert. Die VHS beantragt eine Förderung in Höhe von 50%, d.h. 3.500 EUR.
3. Grundlagen
Nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag auf Kulturförderung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS).
Für das Jahr 2022 wurden die Grundsätze aufgrund der Beeinträchtigungen des Kultursektors durch die und aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie angepasst. Insgesamt stehen für die konsumtive Kulturförderung 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung mit bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten (sonst 20%) erfolgen kann.
Die gewünschte Förderung in Höhe von maximal 3.500 EUR ist möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Einmalig maximal 3.500 EUR wie beantragt. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung (50.000 EUR im Ansatz) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku. Zw. |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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