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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung von zeitgemäßen Präsentationsformen der Ausstellungen im Mu­seum Segeberger Bürgerhaus in Trägerschaft der VHS Bad Segeberg wird im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.500 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den konkre­ten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Museum Segeberger Bürgerhaus befindet sich in Trägerschaft der VHS Bad Segeberg. Für die Einrichtung von zeitgemäßen Präsentationsformen der Ausstel­lungen durch Tablets und Videos wird eine Kulturförderung beantragt.

 

Sachverhalt:

1. Das Museum

 

1949 erwarb die Stadt Bad Segeberg das Segeberger Bürgerhaus. In den Jahren 1963/64 wurde es von Grund auf renoviert und für eine Nutzung als Museum umgebaut. Im November 1964 konnte es der Öffentlichkeit als „Heimatmuseum" zugänglich gemacht werden. Seitdem das Museum im Jahre 2012 in die Träger­schaft der Volkshochschule Bad Segeberg übergeben worden ist, wird sukzessive eine neue Dauerausstellung aufgebaut.

 

Einerseits wird nun die 470-jährige Geschichte des Hauses und seiner Bewohner in den Mittepunkt gerückt, daneben wird erstmals eine Dauerausstellung zur 800-jährigen Stadtgeschichte Segebergs präsentiert. Diese Dauerausstellung, zahlreiche Sonderausstellungen, Vorträge, Führungen sowie eine aktive Öffent­lichkeitsarbeit machen das Museum zu einem vielfältigen, bedeutsamen Kulturstandort mit Besucher*innen aus dem Kreis Segeberg und der Region.

 

2. Antrag auf Förderung zeitgemäßer Präsentationsformen

 

Im Antrag wird dargestellt, dass sich das Leseverhalten und auch die Darstellung von Kultur und Geschichte in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Die Vermittlung der Kultur und der Geschichte der Stadt soll möglichst vielen Inte­ressierten nähergebracht werden, und zwar durch geeignete, moderne (digitale) Medien und Methoden. Hierfür wird Unterstützung benötigt.

 

Die VHS hatte sich vorab nach Fördermöglichkeiten erkundigt. Sie wurde darüber informiert, dass investive Maßnahmen (Anschaffung Tablets – Kosten in Höhe von 3.000 EUR) aus den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht förderfähig sind. Dafür tritt nunmehr der FREUNDESKREIS Segeberger Bürgerhaus von 1541 e.V. ein.

 

Für die Erstellung der Videostreams (Aufnahmen, Storyboard, Bearbeitung), de­ren Implementierung vor Ort sowie für die museumpädagogische Implementie­rung wurden Kosten in Höhe von 7.000 EUR kalkuliert. Die VHS beantragt eine Förderung in Höhe von 50%, d.h. 3.500 EUR.

 

3. Grundlagen

 

Nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg und den Grundsätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag auf Kultur­förderung durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS).

Für das Jahr 2022 wurden die Grundsätze aufgrund der Beeinträchtigungen des Kultursektors durch die und aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie angepasst. Insgesamt stehen für die konsumtive Kulturförderung 50.000 EUR (statt seit 2018 jährlich 20.000 EUR) bereit, wobei die Förderung mit bis zu 50% der anerkennungsfähigen Kosten (sonst 20%) erfolgen kann.

 

Die gewünschte Förderung in Höhe von maximal 3.500 EUR ist möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmalig maximal 3.500 EUR wie beantragt.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 2521200 Kunst- und Kulturförderung (50.000 EUR im Ansatz)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 531840 Zuw. f. ku. Zw.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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