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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien des Kreises Segebergs für Hilfen zur Erziehung in Gastfamilien gemäß §§ 27 i. V. m. 35 SGB VIII, insbesondere für ausländische Kinder und Jugendliche nach unbegleiteter Einreise“ in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Unterbringung unbegleiteter junger Geflüchteter kann u.a. in Gastfamilien im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung gem. § 27 i.V.m. § 42 bzw. § 44 und/oder § 35 SGB VIII erfolgen.

Sachverhalt:

Aufgrund des gegenwärtigen Krieges in der Ukraine befinden sich viele Menschen, insbesondere Frauen und Kinder, auf der Flucht. Viele Familien aus der Ukraine haben Kontakt zu Verwandten, Bekannten und Freunden aufgenommen, um auf diese Weise private Lösungen für eine Unterbringung und Versorgung in Deutschland zu finden. Oftmals flüchten Minderjährige dabei mit engen Verwandten oder Bekannten, die jedoch nicht Inhaber*innen der Personensorge sind. Einige von diesen Personen besitzen bereits eine Vollmacht zur Ausübung der Personensorge für ihnen anvertraute Minderjährige oder die Eltern haben noch die Möglichkeit, eine solche auszustellen. Hierdurch konnten die meisten Kinder zumindest bis jetzt bei den Begleitpersonen mit denen sie nach Deutschland gekommen sind, oder bei denen sie ihre Eltern in Obhut gegeben haben, verbleiben. Erfreulicherweise gibt es bislang nur sehr wenige unbegleitete Minderjährige, die im Kreis Segeberg gemeldet werden. Allerdings kann zurzeit keine verlässliche Einschätzung über die weitere Entwicklung erfolgen. Darüber hinaus ist das Jugendamt angehalten eine Prüfung auf Anerkennung als Gastfamilie anzubieten, wenn es sich z.B. um Freunde oder Bekannte der Eltern handelt. Aufgrund der besonderen Situation begleiteter Geflüchteter aus der Ukraine sowie der noch nicht einschätzbaren weiteren Entwicklung und einer damit zusammenhängenden möglichen Unterversorgung an Plätzen in der stationären Jugendhilfe, ist eine vorsorgliche Kapazitätserweiterung der einzelfallbezogenen Hilfen zur Erziehung erforderlich.

Hier bietet die Form der sog. Gastfamilien ein geeignetes Instrument, um dem Bedarf an stationären Unterbringungen zu begegnen. Darüber hinaus wird auf diese Weise ein Familien-ähnliches Setting geschaffen, in dem die Minderjährigen mit Flucht- und Trennungserfahrung eine geschützte und soziale Anbindung erfahren können.

Um dieser und vergleichbaren Situationen zu begegnen und in der Absicht, verbindliche, einheitliche Regelungen zu treffen, hatte der Jugendhilfeausschuss bereits in 2015 die Richtlinie für Hilfen zur Erziehung in Gastfamilien verabschiedet. Diese soll nun aktualisiert und der neuen Lage angepasst werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Pro Fall ist mit einem monatlichen Transfer-Aufwand von bis zu 861,00 € zu rechnen. Nach gegenwärtiger Rechtslage werden diese Kosten dem Kreis vom Land erstattet.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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