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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Kindertagesstätten des Kreises Segeberg werden beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Dem Fachkräftemangel in unseren Kitas begegnet der Kreis mit einem Maßnahmenpaket. Mit dem durch die Richtlinie beabsichtigten Festbetragszuschuss für PiA-Kräfte wird Kita-Trägern als Anerkennung für Ihre Bemühungen um die Ausbildung und Bindung von künftigen Fachkräften ein einmaliger Festbetragszuschuss in Höhe von 2.000 € gewährt.

Die Richtlinien gelten ab 2022 und (vorerst) bis 2024.Das parallel in Entwicklung befindliche Konzept will weitere Maßnahmen darlegen und bewerten. Es sieht in einem dynamischen Prozess die Implementierung weiterer Maßnahmen vor.

 

 

Sachverhalt:

Mit den Vorlagen 231/2021 und 043/2022 wurde bereits über den sich verschärfenden Fachkräftemangel informiert. Der Kreistag hat nunmehr die Zahlung eines einmaligen Zuschusses für die Einstellung von PiA´s in Höhe von 2.000 € je Einstellung beschlossen. PiA steht für Praxisintegrierte Ausbildung und verbindet die fachschulische Ausbildung von Erzieher*innen mit einem Ausbildungskontrakt unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung mit einem festen Kita-Träger.

 

Durch die Kita-Reform werden Kitas über Gruppen finanziert, die sogenannte Objektfinanzierung. Ausbildungskosten sind nicht davon erfasst, so dass diese durch „Dritte“ zu bestreiten sind. Überschlagen kostet die Ausbildung einer PiA 20.000 € im Jahr, über drei Jahre somit 60.000 €. Ab 2. Ausbildungsjahr dürfen PiA´s als Zweitkräfte in Kitas eingesetzt werden, vergleichbar mit einer/einem Sozialpädagogischen Assistenten. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr kann dadurch weitgehend eine Refinanzierung der Ausbildungskosten einer PiA erreicht werden.

Für das 1. Ausbildungsjahr stellt das Land durch seine neuen Förderrichtlinien für bis zu 28 PiA´s im Kreis Segeberg jeweils 4.800 € als Ersatz für entstandene Ausbildungskosten bereit sowie jeweils 1.300 € für die Anleitungsstunden für die PiA´s durch dadurch gebundene Kita-Fachkräfte.


Bei jährlichen Kosten in Höhe von 20.000 € erhält der Träger für eine eingestellte PiA-Kraft 2.000 € als Festbetragszuschuss sowie im Höchstfall 6.100 € an Landeszuschüssen, was im optimalen Fall eine 40%ige Teilfinanzierung ausmacht.

 

Nunmehr wird die Richtlinie vorgelegt, durch die eine praktische Abwicklung der Zuschussgewährung geregelt wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ausgehend von ca. 50 neuen PiA-Kräften sind bei einem Zuschuss von 2.000 € mindestens 100.000 € im Jahr 2022 einzuplanen. Der Kreistag hat über die Vorlage 231/2021 bis zu 200.000 € für ein Maßnahmenpaket zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind für die Folgejahre 2023 und 2024 in gleicher Höhe mit aufzunehmen, was schon Teil der Beschlussfassung zur Vorlage 043/2022 war.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

X

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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Anlagen

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