Bericht der Verwaltung - DrS/2022/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom November 2021 / AG Nr. 2 Bez. AG 2 Mobilität und Klimaschutz - hier: Optimierung Fahrradabstellanlagen an Bus- u. Bahnhaltestellen sowie Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Julia Maßow
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Information ohne Beratung
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02.03.2022
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04.05.2022
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11.05.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Rahmen der Ausschusssitzung Jugend im Kreistag ist angeregt worden, Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltepunkten und Schulen zu optimieren.
Sachverhalt:
Die Jugend im Kreistag hat in ihrer letzten Ausschusssitzung im November 2021 beschlossen, dass Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltepunkten sowie an Schulen optimiert werden sollen, sowohl um Wetterschutz als auch Diebstahlschutz zu gewährleisten.
Fachlich gesehen, ist der Beschluss zu begrüßen. Der Kreis Segeberg hat jedoch nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten auf die Kommunen, die für den Ausbau an ÖPNV-Haltestellen und allgemeinbildenden Schulen zuständig sind.
Es gibt für den Ausbau Fördermittel von verschiedensten Fördermittelgebern. Unter anderem sind Fahrradabstellanlagen über die Förderrichtlinie des Kreises Segeberg zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Kreis (https://www.segeberg.de/PDF/Richtlinie_zur_F%C3%B6rderung_des_Ausbaus_der_Radverkehrsinfrastruktur_im_Kreis_Segeberg.PDF?ObjSvrID=3466&ObjID=180&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1614269553) förderfähig, ebenso speziell an ÖPNV-Haltestellen über die kreiseigene Richtlinie zum barrierefreien Haltestellenausbau (http://docreader.readspeaker.com/docreader/?jsmode=1&cid=cblri&lang=de_de&url=https%3A%2F%2Fwww.kreis-pinneberg.de%2Fpinneberg_media%2FDokumente%2FRecht%2Bdes%2BKreises%2FRichtlinien%2FRichtlinie%2BHaltestellenausbau%2BKreis%2BSegeberg.pdf) sowie über die Nah.SH ( https://unternehmen.nah.sh/de/themen/projekte/b-r-foerderung-fuer-kommunen/foerdermittel/).
Von Seiten des Kreises Segeberg wurden und werden die Gemeinden über Fördermöglichkeiten für Kommunen in allen Bereichen informiert. Die bauliche Umsetzung muss jedoch durch die Kommunen erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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149,6 kB
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