Bericht der Verwaltung - DrS/2022/025
Grunddaten
- Betreff:
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"Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom November 2021 / AG 2 Klimaschutz und Mobilität - hier: Naturschutz - Neuanlage eines Mischwaldes"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Heiko Birnbaum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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02.03.2022
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04.05.2022
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11.05.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Rahmen der Ausschusssitzung Jugend im Kreistag ist beschlossen worden, neue Mischwälder auf kreiseigenen Flächen anzupflanzen. Ebenfalls soll die Anzahl der Bäume bei angeordneten Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von z.B. Baumaßnahmen erhöht werden.
Sachverhalt:
Den Schüler*innen ist aufgefallen, dass die vorhandenen Bäume, Wälder und Grünflächen immer weniger werden, weil diese durch konkurrierenden Nutzungen verdrängt werden. Die angeordneten Ersatzpflanzungen reichen aus Sicht der Schüler*innen nicht aus, um dem beobachteten Rückgang entgegenzuwirken.
Ausreichend Bäume, Wälder und sonstige Grünflächen sind zum Erhalt der Lebensräume und der Artenvielfalt extrem wichtig.
Daher wird Folgendes vorgeschlagen:
1
Es sollen pro Jahr mindestens 5 Hektar Neuwald auf kreiseigenen Flächen entstehen.
2a
Bei angeordneten Ausgleichsmaßnahmen sollen mehr Bäume als bisher üblich gepflanzt werden, um hier auch von Seiten der Behörden ein Zeichen zu setzen. Es wird vorgeschlagen, pro entnommenem Baum 8-10 neue Bäume zu pflanzen.
2b
Diese Ersatzpflanzungen sollen dann möglichst auf den Neuwaldflächen erfolgen.
Der Kreis Segeberg soll hierbei als Vorbild agieren und andere Kreise zum Nachahmen anregen. Ziel soll sein, Lebensräume für Tiere sowie weitere CO2-Speicher zu schaffen. Auch Naherholungsaspekte sollen berücksichtigt werden.
Originalbeschlussvorlage aus Jugend im Kreistag s. Anhang.
Anmerkung der Verwaltung zu 1:
Eine Aufforstung auf geeigneten kreiseigenen Flächen ist prinzipiell möglich, sofern eine Genehmigung der unteren Forstbehörde vorliegt. (Analog: Projekt 1. Klimaschutzwald in Krems II).
Anmerkung der Verwaltung zu 2a:
Die Kompensation von Knicks und Alleen ist über den gesetzlichen Biotopschutz gemäß §30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und §21 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geregelt. Hier hat der Kreis Segeberg keine Einflussmöglichkeiten.
Handelt es sich um einen Eingriff durch Privatpersonen nach §14 BNatSchG? Dann ist ein Ausgleich erforderlich (§15 Abs. 2).
Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen liegen im Ermessen der Bearbeiter*innen (UNB §17 Abs.3 BNatSchG).
Es darf aber immer nur ein 1:1 Ausgleich gefordert werden.
Fazit:
Es können keine zusätzlichen Forderungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus gestellt werden.
Anmerkung der Verwaltung zu 2b:
Ersatz für Einzelbäume kann nicht als Wald erfolgen, da es sich um eine andere Art von Lebensraum handelt. Einzelbäume werden durch Einzelbäume ausgeglichen. (Je nach Größe und Zustand durch einen oder mehrere, bis 1:1 erreicht ist). Die Zuständigkeit für Wald liegt bei der unteren Forstbehörde. Diese ist beim Land angesiedelt (LLUR).
Auch hier hat der Kreis keinen direkten Einfluss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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154,4 kB
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