Bericht der Verwaltung - DrS/2022/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Arbeit des AK Frauenhaus des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Verfasser 1:
- Züllich, Gunda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Diese Vorlage enthält eine Zusammenfassung der Arbeit des AK Frauenhaus des Sozialausschusses, der bisher erreichten Ergebnisse sowie des aktuellen Diskussionstandes bzgl. der möglichen Schaffung eines zweiten Frauenhauses. Die Mitglieder des AK hatten die Verwaltung gebeten, das Papier zu erstellen. Es wurde in der Sitzung des AK am 17.04.2022 besprochen.
Sachverhalt:
Sitzungsfrequenz und Teilnehmer*innen
Der Arbeitskreis (AK) Frauenhaus des Sozialausschusses hat seit seiner ersten Sitzung am 07.09.2021 einmal im Monat und damit siebenmal getagt. Teilnehmer*innen sind Mitglieder aus den politischen Fraktionen, Vertreter*innen der Kreisverwaltung, der kommunalen Verwaltung, Beteiligungsgremien (Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt, Seniorenbeirat) sowie Expert*innen aus dem Bereich der Gewaltverhütung und –bekämpfung, also z. B. Vertreter*innen des Frauenhauses, der Frauenfachberatungen, des Kinderschutzbundes und des Projekts Frauen_Wohnen.
Ausgangspunkt und Ziel
Ausgangspunkt für den AK ist, dass der Kreistag den Bedarf für ein weiteres Frauenhaus sieht (Drs/2021/048). Das Mandat umfasst also die Arbeit an diesem langfristigen Ziel (Strategie, Konzept, etc.), aber auch an den kurz- und mittelfristigen Ansätzen und Möglichkeiten, um dem Bedarf gerecht(er) zu werden
Inhaltliche Auseinandersetzung
In den Sitzungen haben verschiedene Experten aus den Bereichen Frauenhaus, Frauenfachberatungsstellen, Schutzwohnungen, Krisenwohnung, Projekt Frauen_Wohnen, Kinderschutzbund und der Investitionsbank S-H Inputreferate gehalten und ihr Fachwissen bei Fragen und in der Diskussion zur Verfügung gestellt.
Ergebnisse
Konkrete Initiativen, die aus dem AK entstanden sind, umfassen erstens die Bereitstellung eines Fahrtkostenbudgets für die Fahrt zum Frauenhaus, für das sich die Frauenfachberatungsstellen und das Frauenhaus in Norderstedt bereits sehr dankbar gezeigt haben, weil es eine große Unterstützung darstelle.
Zweitens wurde ein Budget für die Intensivierung des Projektes „Frauen_Wohnen“ bereitgestellt, um Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft abzuschließen. Damit diese zustande kommen, ist nach Aussage der Expert*innen allerdings auch noch zusätzlich die gezielte Ansprache der Politik vonnöten.
Schließlich fallen auch die Verstetigung der Notwohnungen des Frauenhauses Norderstedt in den Zeitraum, in dem der AK tagte. Die zusätzlichen Plätze konnten 2021 durchschnittlich mehr als 40 Personen Schutz bieten und die Auslastungsquote reduzieren, wobei diese mit 92% immer noch höher ist, als die vom Landesrechnungshof festgelegte Quote von 85% als maximaler Wert. Daneben verdeutlichen die anhaltend hohen und sogar noch gestiegenen Absagezahlen (von 437 Personen in 2021), dass weiterhin ein immenser Bedarf besteht.
Um den Diskussionsstand zusammenzufassen, hat die Kreisverwaltung ein Diskussionspapier erstellt, das die Ausgangslage, Handlungsoptionen der kommunalen Akteure sowie konzeptionelle Überlegungen für weitere Schutzplätze umfasst. Ein Entwurf wurde in der letzten AK Sitzung am 17.04.2022 diskutiert und um eine weitere Option, die Notaufnahme, im Bereich „Ausbau von Schutzplätzen“ ergänzt. Die angepasste Fassung des Diskussionspapieres ist dieser Vorlage beigefügt.
Neben dieser Ergänzung sollen folgende Anhaltspunkte einen Eindruck von der Debatte im AK geben:
- Zum ersten Kapitel (Ausgangslage) gibt es keine Anmerkungen.
- Die AK Teilnehmer*innen sprechen sich prinzipiell für den Ausbau von weiteren Schutzmöglichkeiten aus, wobei die Finanzierung ein wichtiges noch nicht geklärtes Thema ist. Es wird als sinnvoll erachtet, das Konzept zu konkretisieren und möglichst innovativ zu gestalten. Es wird klargestellt, dass die adäquate, enge Betreuung der Frauen immens wichtig ist und dass zusätzlich 23 Plätze bedeuten würde, dass die Empfehlungen der Istanbul-Konvention umgesetzt sind. Insofern könnte dies als mittel- bis langfristiges Ziel gesehen werden. Der Weg dahin könnte ein schrittweiser Ausbau sein, so dass jeder weitere Platz schon bei einer besseren Bedarfsdeckung unterstützt.
- Bezüglich der Finanzierung wird tendenziell gewünscht, dass das Land (langfristig) die Kosten übernehmen solle; allerdings wird festgestellt, dass in der jetzigen Situation, wenn weitere Schutzplätze aufgebaut werden sollen, die Finanzierung zunächst durch Gemeinden und Kreis erfolgen müsste.
- Es wird vermutet, dass ein innovatives Konzept mehr Finanzierungsbereitschaft (beim Land) generieren könnte und dass eine Kombination von Schutzwohnungen (kleinere Einheiten, die die Erschließung neuer Zielgruppen ermöglicht) und Notaufnahme (Modellprojekt) ein innovativer Ansatz und potentiell ein Leuchtturmprojekt in S-H wäre.
- Bezüglich des Standorts besteht Einigkeit, dass weitere Angebote eher nicht in Norderstedt, sondern eher an der Autobahnachse oder in der Region Bad Segeberg aufgebaut werden sollte. Es wird ein Appell an alle gerichtet, dass man sich melden solle, wenn es Ideen zu einer Immobilie gibt.
- Zu der Frage, ob die (politischen) AK-Mitglieder es sinnvoll fänden, wenn ein Träger eine Förderanfrage beim Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ bewerben würde (unter der Prämisse, dass der Antrag zurückgezogen wird, wenn die Finanzierung von den politischen Gremien nicht bewilligt werden), kommt der AK zu dem Schluss, dass, wenn ein Träger eine Förderanfrage stellen würde, das diesem Träger nicht negativ ausgelegt, sondern das im Gegenteil begrüßt werden würde.
- Es wird festgehalten, dass die politische Ansprache der Wohnungsunternehmen im Kreis Segeberg wichtig ist; der in dem Diskussionspapier festgestellte Handlungsbedarf wird anerkannt und es wird vereinbart, dass sich die Kreispolitik damit beschäftigen wird, Ideen und Pläne dazu zu entwickeln.
Nächste Schritte
Die AK-Teilnehmer*innen wünschen sich, ein abschließendes Meinungsbild des Sozialausschusses über weitere Schritte zu erhalten.
Seitens der Verwaltung wird das Thema als beschlussreif im Sinne der Drs/2021/048 des Kreistages erachtet. Entsprechende Anträge der Fraktionen über weitere Aktivitäten liegen der Verwaltung bislang nicht vor.
Fehlende Ressourcen
Die Politik des Kreises hat bereits mehrfach die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Beschlüsse beauftragt, ohne dass dafür Ressourcen zur Verfügung zu stellen:
- Verstetigung der Finanzierung zusätzlicher externer Plätze im Frauenhaus Norderstedt
- Berücksichtigung der Fahrtkosten für Frauen, die einen Platz in einem Frauenhaus haben
- Bereitstellung eines Budgets für das Projekt „Frauen_Wohnen“
- Geschäftsführung und Teilnahme am AK Frauenhaus
Sofern die Politik die weitere Befassung der Verwaltung mit der Thematik beschließen sollte, ist eine entsprechende Verwaltungsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ zu schaffen. Dies würde – je nach Bewertung – 30.000 € bis 50.000 € jährlich zur Folge haben. Bislang wurden diese Tätigkeiten zusätzlich über Überstunden und Prioritätsverlagerungen on top bearbeitet. Auch im Hinblick auf die enorme Belastung des Fachdienstes 50.60 im Rahmen der Ukraine-Krise kann dies in dem Umfang ohne personelle Unterstützung nicht mehr geleistet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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453 kB
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