Bericht der Verwaltung - DrS/2022/081
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gremien, Kommunikation, Controlling; Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration; Eingliederungshilfe für Erwachsene; FB Jugend und Bildung
- Verfasser 1:
- Herr Schleusner
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Im Dezember 2021 wurde der dritte Teilhabeverfahrensbericht der BAR veröffentlicht. Er gibt einen ersten Einblick in das Leistungsgeschehen der Rehabilitationsträger und liefert Antworten auf ausgewählte Fragestellungen hinter 16 Sachverhalten. Mit Erhöhung der Meldequoten und Kalibrierung der Daten wird der Teilhabeverfahrensbericht seinem Anspruch „Transparenz ins Reha-Geschehen
zu bringen, Steuerungsdaten zur Verfügung zu stellen“ künftig immer mehr gerecht.
Sachverhalt:
Um Leistungen „wie aus einer Hand“ gewähren zu können und Nachteile des gegliederten Systems für die Menschen mit Behinderung abzubauen, wird für alle Rehabilitationsträger ein verbindliches Teilhabeplanverfahren vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber hat neue und verbindliche verfahrensrechtliche Regelungen für die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess eingeführt. Ein Kernelement des Reha-Prozesses ist das Teilhabe-planverfahren, das mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt wird und alle leistungsberechtigten Menschen unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung umfasst.
Mit dem SGB IX/Bundesteilhabegesetz verpflichtet der Gesetzgeber alle Rehabilitations-träger Daten zu 16 normierten Sachverhalten zu erfassen. Die Bundesarbeits-gemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ist vom Gesetzgeber beauftragt, auf Basis der an sie zu meldenden Daten jährlich einen Teilhabeverfahrensbericht vorzulegen. Der Teilhabeverfahrensbericht hat das Ziel, einheitlich erhobene und vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe über alle Trägerbereiche des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland zu bieten.
Mittlerweile gibt es den Dritten Teilhabeverfahrensbericht. Grundsätzlich findet sich diese Berichtswesen derzeit noch im Aufbau von Datenqualität, noch nicht alle Reha-Träger können die Daten vollständig melden (Meldequote von etwa 80 Prozent). Vergleichsergebnisse werden für die Zukunft interessant.
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 2,8 Mio. Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gestellt. Vergleicht man die Antragszahlen aus 2020 mit denen aus 2019, ist die Anzahl um 14,3 Prozent zurückgegangen.
In der Eingliederungshilfe des Kreises Segeberg sind 2020 insgesamt 940 Anträge zur Rehabilitation und Teilhabe eingegangen, darunter 787 Anträge auf Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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