Bericht der Verwaltung - DrS/2022/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Wohnen und Arbeit" - Beendigung des Projektes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Verfasser 1:
- Schätzer, Jannika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.04.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Am 09.02.2022 haben die Kooperationspartner einvernehmlich beschlossen, das Projekt zum 31.12.2022 auslaufen zu lassen. Es erfolgen keine Neuaufnahmen in das Projekt. Die vorhandenen Projektteilnehmer*innen werden durch die Diakonie Hamburg-West/Südholstein bis zum Ende ihrer individuellen Bewilligung weiterbetreut; eine Verlängerung der Betreuung erfolgt nicht. Für die angemessene Unterbringung der Projektteilnehmer*innen nach Ende der Bewilligung wird gesorgt.
Sachverhalt:
Im November 2015 wurde das Projekt „Wohnen und Arbeit“ von den Kooperationspartnern Jobcenter Kreis Segeberg, Diakonie Hamburg-West/Südholstein, Stadt Norderstedt und Kreis Segeberg ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist, Kund*innen im SGB II-Leistungsbezug, die in den Notunterkünften der Stadt Norderstedt untergebracht sind, in Zusammenarbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte der Notunterkünfte, der Wohnungsnotlagenberatung der Stadt Norderstedt und den Integrationsfachkräften des Jobcenters Kreis Segeberg wieder wohn- und arbeitsfähig zu machen sowie eine Wohnung und eine Beschäftigung zu vermitteln.
Am 09.02.2022 haben die Kooperationspartner einvernehmlich beschlossen, das Projekt zum 31.12.2022 auslaufen zu lassen. Es erfolgen keine Neuaufnahmen in das Projekt. Die vorhandenen Projektteilnehmer*innen werden durch die Diakonie Hamburg-West/Südholstein bis zum Ende ihrer individuellen Bewilligung weiterbetreut; eine Verlängerung der Betreuung erfolgt nicht. Für die angemessene Unterbringung der Projektteilnehmer*innen nach Ende der Bewilligung wird gesorgt.
Für die Integration in den Arbeitsmarkt sind nach Projektende weiterhin die Integrationsfachkräfte des Jobcenters zuständig.
Gründe für das Projektende:
- Die Kooperation „Wohnen und Arbeit“ befindet sich seit ihrem Beginn in einem Projektstatus. Eines der prägenden Merkmale eines Projektes ist, dass es sich dabei um ein zeitlich begrenztes Vorhaben handelt. Eine dauerhafte Verlängerung eines Projektes ist grundsätzlich nicht möglich. Die Überführung in ein dauerhaftes Angebot müsste mit der Ausschreibung der entsprechenden Leistung einhergehen. Durch die Beteiligung der Diakonie Hamburg-West/Südholstein wären die Vorteile, die die Diakonie als Projektpartnerin hatte, im Rahmen eines Vergabeverfahrens für andere Bieter auszugleichen. Es ist allerdings schwer zu ermitteln, wie dieser Vorteilsausgleich in diesem Fall erfolgen soll.
- Der Diakonie Hamburg-West/Südholstein ist kurzfristig eine Personalvakanz entstanden. Eine verbindliche Personalplanung wäre unter den Umständen nicht möglich.
- Ein Hauptziel des Projektes ist die Vermittlung der Projektteilnehmer*innen in eigenen Wohnraum. Aufgrund der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt, die durch die Corona-Pandemie noch verstärkt wurde, gestaltet sich eine Vermittlung der Projektteilnehmenden in Wohnraum äußert schwierig. Kann im Rahmen des Projektes keine Vermittlung in Wohnraum erfolgen, werden die Projektteilnehmenden nach Ende ihrer Projektteilnahme wieder in einer städtischen Unterkunft untergebracht.
- Dass nach Projektende häufig wieder eine Unterbringung in der städtischen Unterkunft erfolgen muss, führt zusätzlich dazu, dass es schwierig ist, Personen für das Projekt zu begeistern. Die Akquise der Projektteilnehmer*innen erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis und unter den Bewohner*innen der städtischen Unterkünfte. Da hier bekannt ist, dass der Weg nach dem Projekt leider häufig zurück in die städtische Unterkunft führt, haben nur Wenige Interesse an einer Projektteilnahme.
Es ist beabsichtigt, nach dem Auslaufen des Projektes ein ähnliches, angepasstes Angebot zu schaffen. Dazu werden sich das Jobcenter und der Träger im Laufe des Jahres austauschen. Der Kreis Segeberg ist nur am Rande tangiert, da die Zuständigkeit für die Integration beim Jobcenter liegt.
