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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/040-4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss möge empfehlen, dass der Kreistag beschließt, das Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2022 – 2026 mit folgenden Ergänzungen / Änderungen zur DrS/2022/040 fortzuschreiben und die Umsetzung durch den WZV der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt zu befürworten:

1. Änderung zu 3.4 Gelber Sack / Wertstofftonne / Konzept:

Der WZV wird mit den Systemträgern in Verhandlungen treten mit dem Ziel schnellstmöglich die Wertstofftonne im Kreis einzuführen, jedoch spätestens zum 01.01.2026. Die verwaltungsseitigen Vorbereitungen sind vorher zu tätigen. (Statt ursprünglich: „Zum 01.01.2026 sollen die entsprechenden Vorbereitungen verwaltungsseitig abgeschlossen sein...“).

Ferner soll der Ausschuss regelmäßig über die Vorbereitungsmaßnahmen und Verhandlungen informiert werden.

 

  1. Änderung zu 3.6 Sperrmüll / Konzept:

Das bewährte Abrufverfahren bleibt bestehen ohne Entrichtung einer Anfahrtspauschale.

Um eine hochwertige Verwertung oder sogar eine Wiederverwendung zu ermöglichen, sind dafür geeignete Abfälle schonend, das heißt nicht mit Pressmüllfahrzeugen, einzusammeln. “ (aus dem Abfallwirtschaftsplan des Landes Schleswig-Holstein Teilplan Siedlungsabfälle 2014 2023, Kiel, 2014. S. 30; https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abfallwirtschaft/Downloads/AWPSiedlungsabfaelle_2014_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Alternativ kann eine jährliche Freimenge Sperrmüll auch zu einem der Recyclinghöfe angeliefert werden. (Statt: „Spätestens 2023 wird eine Umstellung hin zu einem gestärkten Bringsystem erfolgen).                            

 

  1. Änderung zu 3.11 Grünabfälle / Konzept:

Der WZV plant in den nächsten Jahren eine Umstellung auf ein gestärktes Bringsystem: Eine Selbstanlieferung von einer hrlichen Freimenge von insgesamt 6 m3 Grünabfällen ist kostenfrei möglich; weitere Mengen oder Abfuhr vor Ort sind kostenpflichtig. (Statt: „Der WZV plant in den nächsten Jahren eine Umstellung auf ein gestärktes Bringsystem für Grünabfälle. Abfuhr vor Ort wird dann nur noch kostenpflichtig angeboten.  ….“)

  1.  Änderung zu 5.2 Deponie

Äußerungen zu Verfahren und Rechtsauffassungen Dritter und laufender Verfahren sind in einem Abfallwirtschaftskonzept unangemessen. Folgendes soll gestrichen werden: „Seit Februar 2021 werden auf der Zentraldeponie keine Abfallablagerungen mehr vorgenommen, nachdem das LLUR die Rechtsauffassung geäußert hat, die planfestgestellte Einlagerungsmenge sei bereits erreicht. Der WZV betreibt ein Genehmigungsverfahren für die Einlagerung zusätzlicher Mengen.“ Außerdem soll gestrichen werden: „Der WZV betreibt aus den vorgenannten Gründen ein Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, durch eine Erhöhung der Deponie weitere Abfallmengen ablagern zu können. Hierbei sind auch die Planungen des Landes hinsichtlich des Deponierungsbedarfs anderer Kreise und kreisfreier Städte zu bedenken.“

In Bezug auf Deponien soll evaluiert werden, inwieweit Deponievolumen durch „urban mining“ / „landfill mining“ wieder reduziert werden kann. Insbesondere geht es um Reduktion des Volumens durch thermische Verwertung und Rohstoffschöpfung. Hierfür müssen zunächst ökonomische und ökologische Untersuchungen, begleitet mit Probebohrungen durchgeführt werden, die in eine Machbarkeitsstudie bis 2026 einfließen sollen.

Bei der Verstromung des Schlechtgases durch Gasmotoren ist eine Zumischung von Erdgas zu unterlassen und bis 2025 eine von fossilen Brennstoffen freie Alternative zu entwickeln. Insbesondere können Methan aus Bioabfall und grüner Wasserstoff Alternativen darstellen. Dieses ist in der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes so zu nennen. (Statt: „Da zunächst ein Verwertungsweg angestrebt werden sollte, wäre ein denkbarer Weg, dem sogenannten Schlechtgas künftig entsprechende Mengen an Erdgas zuzumischen, um so letztendlich die vorhandene Motorentechnik weiter nutzen zu können. Auch ein der verschlechterten Gasqualität angepasster Mietmotor oder eine sogenannte Gasfackel wären denkbare Möglichkeiten.“).

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Sachverhalt:

s. Antrag

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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