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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Erwerb von 15 Anteilen an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD-G) zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
  2. Zur Finanzierung der Maßnahme wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.000,- € in 2022 zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dazu erforderlichen Verträge mit der PD-G abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Um von den Beratungsleistungen der PD-G via Inhousevergabe profitieren zu können, möchte der Kreis Segeberg der PD-G als Gesellschafter beitreten.

 

 

Sachverhalt:

Bei der PD-G handelt es sich um eine Inhouse-Beratungsgesellschaft der öffentlichen Hand. Auftraggeber*innen und Gesellschafter*innen sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Die PD-G befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand, Mehrheitseigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland (60%), die übrigen Anteile befinden sich bei Ländern, Kommunen, Körperschaften und sonstigen inländischen Organisationen sowie ausländischen Staaten (insgesamt 140 Gesellschafter, Stand 16.02.2022).

Die PD-G agiert für ihre Mitglieder als Inhouse-Beratung, diese Konstruktion ermöglicht die direkte, vergabefreie Beauftragung. Davon möchte auch der Kreis Segeberg profitieren, da auf diesem Wege Beratungs- oder Projektmanagementleistungen, insbesondere in der EDV, vergabefrei beauftragt werden könnten. Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Beteiligung erfolgt in vier Schritten:

-         Prüfung der Anwendbarkeit des § 99 GWB (erfüllt)

-         Abstimmung mit Gesellschafterbetreuung der PD-G

-         Notarielle Beurkundung des Kauf- und Abtretungsvertrages; Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung, Zahlung des Kaufpreises

-         Eintrag in die Gesellschafterliste.

Grundsätzlich können sich öffentliche Auftraggeber direkt an der PD-G beteiligen (zum Marktwert bzw. zum reduzierten Nominalpreis). Für die Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Beteiligung i.d.R. mittels Erwerb von Anteilen zum reduzierten Nominalpreis von 200 Euro je Stück.  Durch Nießbrauchrecht bleiben sämtliche aus den verkauften Geschäftsanteilen künftig entstehende vermögensrechtliche Ansprüche beim Verkäufer.

Großstädte oder Landkreise mit einer Einwohnerzahl von 100.000 – 300.000 müssen mind. 15 Anteile (= 3.000,- €) erwerben.

Bei einer Direktbeteiligung zum Marktwert muss dagegen zunächst ein Wertgutachten erstellt werden, für den Gesellschafter bestehen dann auch finanzielle Beteiligungsrechte.

Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe a) der Hauptsatzung des Kreises Segeberg ist - im Einklang mit § 23 Nr. 17.a) der KrO SH - abweichend davon der Hauptausschuss für die umittelbare Beteiligung an Gesellschaften zuständig, die sich auf Gesellschaften beziehen, an denen der Kreis mit weniger als 75% beteiligt ist, was im Falle einer Beteiligung an der PD-G zutrifft.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Einmaliger Anteilserwerb in Höhe von 3.000,- €

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1114

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 1114100 / 7868300000

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

3.000,-

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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