Drucksache - DrS/2022/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer*innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Tanja Krüger
- Verfasser 1:
- Krüger, Tanja
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.03.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat den Kreis gebeten, zwei Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Beisitzer*innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen einzureichen.
Sachverhalt:
Die Amtszeit der derzeitigen Beisitzer*innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endet am 30.04.2022. Daher muss die Neuwahl erfolgen.
Die Vorschläge sind vom Kreistag zu beschließen. Es sollen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die die Voraussetzungen des § 4 des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz und des § 141 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz in Verbindung mit § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz erfüllt. Die vorgeschlagene Person muss Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein; sie kann ausnahmsweise auch dann berufen werden, wenn sie ihren Betrieb bereits an den Hofnachfolger übergeben hat. Sie muss besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.
Die Amtszeit der zu wählenden landwirtschaftlichen Beisitzer*innen
beträgt 5 Jahre. Der Ausschuss für die Wahl der landwirtschaftlichen Beisitzer*innen der Spruchstelle für Flurbereinigungen hat die Zahl der vom Kreis Segeberg vorzuschlagenden Personen auf 2 festgesetzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
