Drucksache - DrS/2022/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung des Amtssitzes des Amtes Itzstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
24.03.2022
| |||
|
30.06.2022
|
Sachverhalt
Zusammenfassung
Das Amt Itzstedt beabsichtigt, seinen Amtssitz von Itzstedt, Segeberger Str. 41, nach Nahe auf das Grundstück „Birkenhof“ zu verlegen. Formell entscheidet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein über die Amtssitzverlegung (§ 6 Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO)). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 GKAVO hat auch der Kreistag über die Absicht des Amtes Itzstedt zu beschließen.
Sachverhalt
Das Amt Itzstedt begründet seine Absicht in seinem Bericht zu den örtlichen Verhältnissen, im Besonderen den Wege-, Verkehrs-, Schul- und Wirtschaftsverhältnissen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 GKAVO zusammengefasst wie folgt:
„Die Gemeinden Itzstedt und Nahe sind als ein gemeinsamer ländlicher Zentralort eingestuft. Insofern verbleibt der Amtssitz auch nach Verlegung von Itzstedt nach Nahe innerhalb des ländlichen Zentralortes. Der zukünftige Standort würde nordöstlich in der Gemeinde Nahe, ebenfalls unmittelbar an der Hauptverkehrsader des Amtsgebietes, an der Segeberger Straße (B 432), liegen und direkt an der Gemeinde Itzstedt angrenzen.
Die Verflechtungen im ländlichen Zentralort sind derart eng, dass derzeit Gespräche zwischen den Gemeinden Itzstedt und Nahe mit dem Ziel einer Vereinigung der Gemeinden geführt werden.
Ein ausschlaggebendes Kriterium für den Amtssitz sind die Wege- und Verkehrsverhältnisse für die Einwohner*innen des Amtsgebiets. Der nun ausgewählte Standort befindet sich geographisch in der Mitte des Amtsgebietes und erfüllt insbesondere auch mit der direkten Lage an der B 432 dieses Kriterium hervorragend. Der angedachte neue Standort wurde mit Bedacht ausgewählt und erfüllt die Voraussetzungen für eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Amt, Gemeinde und Gemeindeeinwohnern im Sinne der Amtsordnung.“
Grund für die Amtssitzverlegung ist ein gestiegener Raumbedarf, der am bisherigen Standort nicht mehr erfüllt werden kann. Der bisherige Standort in Itzstedt würde aufgegeben werden. Nach einem Auswahlverfahren zur Standortentscheidung, bei der verschiedene Standorte in Itzstedt und Nahe betrachtet wurden, fiel die Wahl auf das Grundstück „Birkenhof“ in Nahe. Als Kriterien für die Geeignetheit wurden die Aspekte Planungsrecht, Grundstücksbewertung, Baugrundbewertung, Verkehrliche Erschließung und Naturschutz/ Landschaftspflege geprüft.
Die Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Itzstedt und der Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden Kayhude, Itzstedt, Nahe, Sülfeld, Seth, Tangstedt und Oering zur Amtssitzverlegung wurden gefasst (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 GKAVO). Die Gemeinden Itzstedt und Seth lehnen die Amtssitzverlegung ab. Beide Gemeinden haben einen Anteil an der Einwohnerzahl des Amtes Itzstedt von 21,9 %. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber eine Mehrheit von 78,1% für die Amtssitzverlegung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
526,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
911,7 kB
|
