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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Für die Jahre 2022-2024 gewährt der Kreis Segeberg als freiwillige Leistung für folgende Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Kindertagesstätten des Kreises Segeberg eine einmalige Geldleistung:

a)    „Erzieherheld*innen bleiben!“-Prämie in Höhe von 1.000 €: für Fachkräfte (Erzieher*in und Sozialpädagogische Assistent*in), die ihre schulische Ausbildung ab 2022 abschließen, direkt im Anschluss eine Tätigkeit in einer Kita im Kreis Segeberg aufnehmen und ihre Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben.

b)    „PiA- Da sind wir dabei!“-Anerkennung in Höhe von 2.000 €: für Kita-Träger, die ab 2022 Ausbildungsverträge zur Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) abschließen.

2.Der Fachdienst 51.10 wird beauftragt, die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Richtlinien definieren die Anerkennung der Kosten im Einzelfall. Diese werden im Entwurf für den folgenden Ausschuss zum Beschluss vorbereitet.

3.Die Verwaltung wird gebeten, die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung von Fachkräften zu planen.
4.Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, das Konzept unter Einbeziehung der Werbekampagne sowie der Aktivitäten von Standortgemeinden, Trägern und weiteren Beteiligten (z.B. Jobcenter) weiterzuentwickeln und das Maßnahmenpaket öffentlich zu kommunizieren.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg legt in Abstimmung mit Kommunen, Kita-Trägern und weiteren Partnern ein Maßnahmenpaket zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in Kindertagesstätten auf, um jetzt ein starkes Signal zu setzen. Das Konzept wird in einer sehr dynamischen Zeit Basis für Weiterentwicklungen sein, über die voraussichtlich in naher Zukunft zu beraten und zu entscheiden ist. Für 2022 wurden 200.000 € bewilligt, für die Jahre 2023 und 2024 wären weitere Mittel einzustellen, um das Maßnahmenpaket abzusichern.

 

Sachverhalt:

Bereits mit der Vorlage 231/2021 hat die Verwaltung Ideen für ein Maßnahmenpaket vorgestellt und erfolgreich Mittel in Höhe von 200.000 € für 2022 eingeworben.

 

Aus dem Maßnahmenpaket umgesetzt wurde die Werbekampagne (ergänzende Vorlage 232/2022). Bereits fertiggestellt sind die Förderrichtlinien „Starterpaket Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkraft/Erziehe*in“ des Jobcenters Kreis Segeberg, die für den Zeitraum 2022 bis 2024 gelten.

 

Dem Auftrag des Kreistages vom 02.12.2021 entsprechend hat am 08.02.2022 unter Beteiligung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ein intensiver Austausch mit Vertretenden der Städte, Ämter und Gemeinden, mit Kita-Trägern, dem Jobcenter und der Kreiselternvertretung zu dem Maßnahmenpaket stattgefunden. Hier die wesentlichen Ergebnisse:

  • - Die Initiative des Kreises Segeberg zur Fachkräftegewinnung wird sehr begrüßt.
  • - Die vorgeschlagenen Maßnahmen finden grundsätzlich Zustimmung.
  • - Es braucht kurzfristig effektive Maßnahmen.
  • - Das gesetzgebende Land Schleswig-Holstein muss den Wandel grundlegender Rahmenbedingungen anerkennen und steht in der Pflicht, kurz-, aber auch mittel- und langfristig, Maßnahmen zu ergreifen. Mehrfach werden die Vergütung von Ausbildung, sowie die „Einpreisung“ von Ausbildungskosten in die Kita-Finanzierung als wichtige Schritte benannt.
  • - Die Stärkung des Schulstandortes Norderstedt durch Errichtung eines selbständigen Fachschulstandortes für den Bereich Sozialpädagogik wird mehrfach eingefordert.
  • - Sorgenvoll blicken die Teilnehmenden auf die Konkurrenzsituation durch den Personalbedarf für die künftige Ganztagsbetreuung in den Schulen.
  • - Neben der Gewinnung von neuen Kräften geht es auch darum, die vorhandenen Fachkräfte durch Entlastung zum Weitermachen zu motivieren.

 

Durch diesen Beschluss setzt der Kreis Segeberg einen Impuls. Er hat die besorgniserregende Situation verstanden und leistet einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Infolge des Beschlusses kann kurzfristig ein erstes Maßnahmenpaket beworben werden. Die Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen in einer dynamischen Zeit unter Berücksichtigung weiterer Maßnahmen, die von Seiten des Bundes und des Landes zu erwarten sind, werden folgen. Die Harmonisierung und wirksame Darstellung zusammen mit den auf Kreisebene von beteiligten Partnern (Standortgemeinden, Kita-Träger, Jobcenter) praktizierten Maßnahmen wird angestrebt. Die Werbekampagne (Erzieherheld*innen) und die Maßnahmen des Kreises Segeberg sollen verbunden werden. Für die beschlossenen Fördermaßnahmen werden Richtlinien entwickelt.

 

Die Maßnahmen des Kreises sind ein Beitrag zur Gewinnung und zum Halten von Fachkräften. Entscheidende Bedeutung hat, dass die Landesregierung einen Paradigmenwechsel einleitet. Resultierend aus dem Kreistagbeschluss vom 02.12.2021 tritt der Landrat schriftlich mit der Forderung an die Landesregierung heran, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Ziel muss sein, die durch das Landesgesetz definierten Qualitätsstandards - insbesondere mit Blick auf die personelle Besetzung mit Fachkräften - auch in der Realität erfüllen zu können. Dieses Ziel wird derzeit deutlich verfehlt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

200.000 € wurden in 2022 bereitgestellt. Dieser Beschluss sichert das Maßnahmenpaket für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 ab, so dass auch in den Jahren 2023 und 2024 Mittel einzuplanen sind. Vorgeschlagen wird, mindestens 200.000 € in den Jahren 2023 und 2024 einzustellen

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 361

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

X

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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