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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2022 – 2026 und befürwortet die Umsetzung durch den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg und die Stadt Norderstedt.

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die sechste Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2022 – 2026 ist als Anlage beigefügt.

 

Sachverhalt:

Entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dazu führt das Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein (LAbfWG-SH) aus, dass im Abfallwirtschaftskonzept die bestehende Entsorgungssituation, die Maßnahmen und Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallberatung und der Abfallverwertung, die Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung, sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und der sonstigen Entsorgung darzustellen sind. Das Abfallwirtschaftskonzept ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Es ist mit den angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten abzustimmen und der obersten Abfallentsorgungsbehörde zuzuleiten.

Die Grundzüge der Abfallwirtschaft hat der Kreistag erstmalig am 21.02.1990 beschlossen. Darauf aufbauend wurde 1995 das Abfallwirtschaftsprogramm für den Kreis Segeberg aufgelegt. Nunmehr wird die sechste Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts 2022 – 2026 vorgelegt, aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte dieses nicht frühzeitiger fertig gestellt werden.

Wesentliche Änderungen wird es im vorliegenden Konzept zum vorhergehenden nicht geben, insoweit ist das bestehende Konzept fortzuschreiben und anzupassen. Die Fortschreibung des Konzepts wurde etwas anders strukturiert, um den wesentlichen Themen Abfallvermeidung und Abfallverwertung Rechnung zu tragen.

Weiter soll dargestellt werden, wie sich die Abfallwirtschaft im Kreis Segeberg entwickelt hat und welche Aufgaben künftig gelöst werden müssen. Diese sind von dem Wege-Zweckverband (WZV) und der Stadt Norderstedt in eigener Verantwortung zu erfüllen. Ihnen wurde die Aufgabe der Abfallentsorgung vom Kreis Segeberg per öffentlich-rechtlichen Vertrag bis zum Jahre 2050 übertragen. Der Kreis hat insofern von der in § 3 LAbfWG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, wonach die Aufgabe der Abfallentsorgung auf Gemeinden, Ämter oder Zweckverbände übertragen werden kann. Die Aufgabenübertragung schließt die Verpflichtung, die erforderlichen Anlagenkapazitäten vorzuhalten oder zu beschaffen, mit ein.

Oberstes Ziel ist es nach wie vor, eine umweltgerechte Entsorgung, ohne Belastung für künftige Generationen, zu einem tragbaren und angemessenen Preis zu gewährleisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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