Drucksache - DrS/2021/048-7
Grunddaten
- Betreff:
-
Freigabe der Mittel für das Projekt "Frauen_Wohnen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Jannika Schätzer
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.02.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt zur Intensivierung des Projektes „Frauen_Wohnen“ im Kreis Segeberg einen Betrag in Höhe von max. 25.000 € bereitzustellen.
Der Projektträger soll die Mittel dazu verwenden, Kooperationsvereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft abzuschließen. Vertreter*innen des Projektes sollen spätestens im März 2023 über die Verwendung der Mittel berichten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit Beschluss vom 06.05.2021 wurde die Verwaltung gebeten, mit den PARITÄTISCHEN Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, das Projekt „Frauen_Wohnen“ im Kreis Segeberg zu intensivieren (DrS/2021/048-3). Damit dafür ein finanzieller Rahmen zur Verfügung steht, wurden 25.000 € mit „Sperrvermerk“ im Nachtragshaushalt 2021 bereitgestellt.
Allerdings stehen die Mittel im Haushalt 2022 so nicht zur Verfügung, so dass erneut über die Mittel entschieden werden muss.
Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung Segeberg hat mit Vertreter*innen des PARITÄTISCHEN, des Projektes Frauen_Wohnen und des Frauenhauses Norderstedt ein Gespräch geführt, das u. a. dazu dienen sollte, Möglichkeiten zu erörtern, wie die Aktivitäten des Projektes im Kreis Segeberg gesteigert werden können. Ein Vermerk über das Gespräch ist anliegend beigefügt.
Es hat sich gezeigt, dass das Projekt „Frauen_Wohnen“ nur dann aktiv werden darf, wenn sich das Frauenhaus Norderstedt oder eine Frauenberatungsstelle aus dem Kreis Segeberg an das Projekt wendet. Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit darf das Projekt nicht machen.
Das Projekt ist grundsätzlich für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Insofern ist auch ausreichend Personal vorhanden.
Eine Säule des Projektes ist der Abschluss von „Kooperationsvereinbarungen“ mit einzelnen Unternehmen der Wohnungswirtschaft. In diesen verpflichten sich die Unternehmen, über einen Zeitraum von 10 Jahren Wohnungen bevorzugt an Frauen zu vermieten, die vom Projekt vorgeschlagen werden. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen bestimmten Geldbetrag. Über die Verwendung des Geldbetrages entscheidet das Unternehmen selbstständig.
Im Kreis Segeberg ist der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen nur sehr rudimentär gelungen. Dies liegt zum einen u. a. auch daran, dass die Stadt Norderstedt entweder selbst Vereinbarungen mit den Wohnungsunternehmen geschlossen hat. Zum anderen sind dort die Wohnungsunternehmen bei Neubauten verpflichtet, zu einem bestimmten Prozentsatz aller Wohnungen nach den Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus zu errichten.
Das Projekt „Frauen_Wohnen“ will noch einmal seine Aktivitäten bei der Wohnungswirtschaft im Kreis Segeberg erhöhen und strebt den Abschluss der Kooperationsvereinbarungen an. Um einen Anreiz zu schaffen, sollte der Betrag von max. 25.000 € für diese Zwecke verwendet werden.
Der Kreistag hatte beschlossen, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen, damit ein finanzieller Rahmen besteht, um die Aktivitäten des Projektes im Kreis Segeberg zu intensivieren. Der Betrag wurde im Nachtragshaushalt 2021 mit einem Sperrvermerk versehen.
Tatsächlich wurde der Betrag im Jahr 2021 aber nicht kassenwirksam. Eine Übertragung in den Haushalt 2022 ist bei „konsumtiven“ Mitteln nicht möglich, so dass der Betrag nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern ist anstelle der „Freigabe“ der Mittel erneut über den Betrag zu beschließen.
Die Mittel in Höhe von max. 25.000 € stehen aber bei der Haushaltsstelle 3121000.5461100000 – Kosten der Unterkunft – zur Verfügung. Hier sind geringere Ausgaben als im Haushaltsansatz zu erwarten, da sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (und somit auch die Kosten der Unterkunft) nicht in dem Maße entwickelt haben wie bei Erstellung des Haushaltes prognostiziert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Mittel in Höhe von 25.000 € stehen bei der Haushaltsstelle 3121000.5461100000 zur Verfügung. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
X | Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von | 25.000 | Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,1 kB
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