Drucksache - DrS/2020/265-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauliche Inbetriebnahme des Bürogebäudes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Nancy Wiencke
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
- Ziele:
- 2. Ziel 2 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.03.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.03.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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24.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 82 Gemeindeordnung (GO) die im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Fachbereiches IV benötigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 500.000 €.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die bauliche Inbetriebnahme wie beschrieben weiter umzusetzen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürogebäudes in der Waldemar-von-Mohl-Straße, Bad Segeberg. Für die bauliche Inbetriebnahme sind zusätzliche investive Mittel in Höhe von 500.000 € erforderlich.
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Kreistags vom 03.12.2020 hat die Verwaltung das Bürogebäude in der Waldemar-von-Mohl-Straße in Bad Segeberg erworben. Das Gebäude ist zum 01.01.2022 in das Teil-Eigentum des Kreises übergegangen.
Der Fachdienst 11.60 (TGM) hat nun zusammen mit dem Fachdienst 10.50 (IuK) den Zustand des Gebäudes, der Haustechnik und die IT-technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme neu bewertet.
Um das Gebäude und die technische Ausstattung mit den aktuellen Anforderungen an die Arbeitsplatzqualität und -quantität herzurichten, sind entgegen der Schätzung aus dem Jahr 2017 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 685.000 € erforderlich.
Dies begründet sich zum einen aus den geänderten IT-Anforderungen, den geänderten Anforderungen an die Raumausstattung, dem Installieren von Teeküche und barrierefreien WC-Anlagen und zum anderen aus den stark gestiegenen Baupreisen. Im Vergleich zum Jahr 2020 sind dies etwa 22-25 %.
Der Kostenanschlag, in der Anlage beigefügt, zeigt zum größten Teil vorliegende Angebote, so dass hier von einer Kostensicherheit von etwa 80 % ausgegangen werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten
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| Für die bauliche Inbetriebnahme stehen 225.000 € (davon 40 % als Verpflichtungsermächtigung) im Haushalt 2022 zur Verfügung. Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € benötigt, diese stehen im Teilplan 1116 unter dem Produktkonto 1116961.7851 (Neubau Bürogebäude Rosenstraße) zur Verfügung. |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116370.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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