Bericht der Verwaltung - DrS/2022/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur aktuellen Situation in der Bußgeldstelle - Allgemeines Ordnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
- Bearbeitung:
- Lisa Marie Heilmann
- Verfasser 1:
- Christine Schröder
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.03.2022
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation in der Bußgeldstelle – Allgemeines Ordnungswesen.
Sachverhalt:
Im Bereich der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten sind aktuell regulär 2,0 Vollzeitkräfte eingesetzt, die angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallrecht, Lebensmittelrecht, Naturschutzrecht, Landeswaldgesetz, Waffengesetz, Jagdrecht, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz, Personenbeförderungsgesetz, Handwerksordnung, Güterkraftverkehrsordnung, Tierschutzgesetz, Tierseuchenrecht, Tiererzeugnissehandelsverbotsgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz, Presserecht usw. verfolgen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieser Bereich ab dem 01.07.2021 um weitere 2,0 Vollzeitkräfte verstärkt, um den erhöhten Arbeitsanfall durch Verstöße gegen die Corona-Regeln bewältigen zu können.
Im Jahr 2020 konnten insgesamt 484 Fälle bearbeitet werden. 2019 waren es noch 375 bearbeitete Fälle.
2021 gab es dagegen insgesamt 1.579 angezeigte Verfahren, davon 1.128 angezeigte Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln.
Schwerpunkte der Corona-Verstöße:
880 Verfahren wegen Verstoßes gegen Kontaktbeschränkungen
114 Verfahren im Zusammenhang mit Einreise/Reiserückkehrer*innen
32 Verfahren im Zusammenhang mit Mund-Nasen-Bedeckung
25 Verfahren im Zusammenhang mit Hygienekonzepten
32 Verfahren im Zusammenhang mit Quarantäne-Anordnungen
9 Verfahren im Zusammenhang mit 3G-Nachweisen
Die Gesamthöhe der in 2021 festgesetzten Geldbußen wegen Corona-Verstößen beträgt 84.282,50 Euro. Im Jahr 2021 wurde in insgesamt 43 Fällen Einspruch gegen die festgesetzte Geldbuße eingelegt, davon sind vier Fälle beim Gericht anhängig.
Weiterer Bericht erfolgt mündlich
