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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2022/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die Fachberatungsleistungen Kindertagespflege für die Region Süd wurde erfolglos ausgeschrieben. Aufgrund der Dringlichkeit wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und der Vergabestelle ein Interimsvertrag für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 mit der Tausendfüßler Stiftung abgeschlossen, so dass die Fachberatung für 2022 gewährleistet ist. Für 2023 bereitet die Verwaltung die Ausschreibung aller vier Regionen vor.

 

Sachverhalt:

Über die Zentrale Vergabestelle wurden die Fachberatungsleistungen Kindertagespflege für den Bereich Süd ausgeschrieben, da der Vertrag zum 31.12.2021 auslief. Zwei ordnungsgemäß durchgeführte Vergabeverfahren konnten kein erfolgreiches Ergebnis erzielen. Eine weitere Ausschreibung mit nicht absehbarem Ergebnis war aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit nicht sinnvoll.

 

Der scheidende Vertragspartner, die Ev. Familienbildung Norderstedt, hatte sich nicht beworben und war auch nicht interimsmäßig bereit, über den 31.12.2021 hinaus die Leistung zu erbringen.

 

Die Leistungen beinhalten die Wahrnehmung von Aufgaben zur Förderung der Kindertagespflege und die Mitwirkung bei der Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege für die Region Süd des Kreisgebiets. Es handelt sich um eine Aufgabe des Jugendhilfeträgers, Kindern die Förderung der Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen und die Erfüllung des Rechtsanspruches der Eltern auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu sichern.

 

Dringlichkeit war geboten, zumal in der Region zu wenig Betreuungsplätze vorhanden sind und Rechtsansprüche auf bedarfsgerechte Betreuungsplätze ohne die dort vorhandenen 30 Kindertagespflegestellen nicht erfüllt werden können.

 

Die Möglichkeit, diese Aufgabe kurzfristig selbst zu übernehmen, ist aufgrund fehlender Ressourcen nicht gegeben.

 

Die Tausendfüßler Stiftung hat eine Bewerbung für eine Interimslösung abgegeben.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Interimsvergabe liegen vor. Die Vergabestelle, das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt haben in diesem Einzelfall die rechtliche Einschätzung vorgenommen und der Interimsvergabe zugestimmt. Aufgrund der Dringlichkeit haben die Jugendamtsleitung sowie der Landrat der durchgeführten Interimslösung zugestimmt

 

Durch ihren langjährigen Einsatz für den Raum Kaltenkirchen/Kaltenkirchen- Land/Amt Kisdorf bringt die Tausendfüßler Stiftung Erfahrungen mit und hat auch personelle Ressourcen, um kurzfristig ab Januar die Aufgaben zu übernehmen. Allerdings hat die Tausendfüßler Stiftung aufgezeigt, dass sie die Leistung deutlich unterfinanziert sieht und diese bisher aus ideellen Gründen mitgetragen hat.

 

Das wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Für die Interimsvergabe 2022 hat die Tausendfüßler Stiftung eine vereinfachte Kalkulation für das Aufgabengebiet in der Region Süd erstellt, welche sich auf 40.400 € beläuft und sich wie folgt zusammensetzt:

 

 Personalkosten Fachkraft 20 Std./Woche:          30.000,- €

 Fachbegleitung 2 Std./Woche:                            4.000,- €

 Personalnebenkosten (BGW, Fortbildung):           1.000,- €

 Büro Raumkosten:                                                900,- €

 Betriebsverwaltung:                                           3.900,- €

 Sonstiger Sachaufwand:                                        600,- €

 

Bei den erfolglosen Vergabeverfahren mit einer Budgetobergrenze von 32.400 € gab es keine Bewerbung. Die Wirtschaftlichkeit ist unter Berücksichtigung der Aufgabenvielfalt und Erweiterung mit dem neuen Vertretungsmodell künftig neu zu bewerten. Das Angebot erscheint aus wirtschaftlicher Sicht angemessen. Die Tausendfüßler Stiftung hilft dem Kreis in einer schwierigen Situation und ist imstande, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.

 

Der Landrat hat der Interimsvergabe für 2022 mit einem Volumen von 40.400 € an die Tausendfüßler Stiftung zugestimmt und den Vertrag unterzeichnet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung und werden vertragsgemäß ausschließlich für das Jahr 2022 der Tausendfüßler Stiftung als Budget zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg verbleibt bei Ihrem zuletzt vereinbarten Anteil in Höhe von 13.500 €. Die Mehrkosten trägt der Kreis Segeberg.

 

Für die in den anderen drei Regionen des Kreises Segeberg eingerichteten Fachberatungsstellen der freien Träger laufen die Verträge zum 31.12.2022, 28.02.2023 bzw. 30.04.2023 aus. Die Verwaltung wird die Ausschreibung der Aufgabenübertragung der Kindertagespflege an freie Träger für alle 4 Regionen des Kreises zusammengefasst rechtzeitig vorbereiten.

 

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