Bericht der Verwaltung - DrS/2019/018-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur zusätzlichen finanziellen Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Aktionsprogrammes Aufholen nach Corona an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Katrin Sauer/Susanne Schleicher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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15.02.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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10.03.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Verwaltung berichtet über die zusätzliche finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit für das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche an Schulen im Kreis Segeberg im Jahr 2021. Näheres dazu im Sachverhalt.
Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen stellten die Schulen bei der Erfüllung ihres pädagogischen Auftrages vor große Herausforderungen.
Mit Zuweisungsbescheid vom 11.08.2021 wurden für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt:
1. Schulamtsmittel:
Zusätzlich 80.252,00 Euro, davon 16.050,00 Euro für die Zeit von Oktober bis Dezember 2021 und für das Haushaltsjahr 2022 64.202,00 Euro.
2. FAG-Mittel:
Zusätzlich 211.591,00 Euro, davon für die Zeit von Oktober bis Dezember 2021 42.318,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2022 169.273,00 Euro.
Die Mittel dürfen ausschließlich für zusätzliche Personalkosten verwendet werden und dienen nicht der Refinanzierung vorhandener Personalkosten.
Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel kann nicht nach den üblichen Verteilungsmodalitäten erfolgen, da im Vorjahr keine zusätzlichen Personalkosten angefallen sind. Daher erfolgt die Verteilung nach Schülerzahlen.
Die zu erwartenden zusätzlichen Haushaltsmittel sind gerade an kleinen Schulen sehr gering. Nicht in allen Fällen gelang es aus zeitlichen und personalwirtschaftlichen Gründen, das Angebot der Schulsozialarbeit auszuweiten.
Zu 1: Schulamtsmittel:
Für 11 Schulen wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 11.924,52 Euro beantragt und bewilligt. 4.125,48 Euro wurden nicht verbraucht und können nicht in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.
Zu 2: FAG-Mittel:
Für acht Schulen wurden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 23.124,58 Euro beantragt und bewilligt. 19.193,42 Euro wurden nicht verbraucht und können nicht in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden.
